ABS Stuttgart - Singen - Grenze D/CH, Abschnitt Nord - Unterstützungsdienstleistungen/Wirtschaftsprü Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69499
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Preun, Maria
E-Mail:
Telefon: +49 71193319-304
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Räpplenstr. 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Yanik, Hikmet
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6234
Fax: +49 721938-6279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Stuttgart - Singen - Grenze D/CH, Abschnitt Nord - Unterstützungsdienstleistungen/Wirtschaftsprü
Der Abschnitt Nord des Gäubahnausbaus ist in drei wesentliche Bereiche untergliedert:
- Pfaffensteigtunnel (bergmännisch)
- Abzweig Mönchsbrunnen
- Bestandsstrecke 4860
Die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen in der Allianz Pfaffensteigtunnel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
Erklärung über einen jährlichen Gesamtumsatz größer als 15 Mio. Euro bezogen auf den Bereich der auszuführenden Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Erklärung über die Prüfung von großen Bauunternehmen und Planungsbüros (Ingenieurbüros für Planungsleistungen im Bausektor) von in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren: Das Unternehmen hat in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Bauunternehmen geprüft, die einen Jahresumsatz von mindestens 100 Mio. Euro. in den vergangenen 3 Geschäftsjahren hatten. Das Unternehmen hat in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Planungsbüros geprüft, die einen Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. Euro. in den vergangenen 3 Geschäftsjahren hatten.
Das Unternehmen hat ein Team von mindestens 5 Mitarbeitern, die auf die Prüfung von Unternehmen des Baugewerbes bzw. der Wertschöpfungskette Bau (betrifft: Bauunternehmen, Planungsbüros und die gesamte Zuliefererkette Bau) spezialisiert sind. Der Nachweis ist über entsprechende Lebensläufe der Mitarbeitenden zu erbringen.
Das Unternehmen hat Erfahrung in der Prüfung von Selbstkostenerstattungsmodellen oder mit komplexen Vertragsstrukturen (Arbeitsgemeinschaften, Ingenieurgemeinschaften etc.). Der Nachweis ist anhand von mindestens zwei Referenzen/Beschreibungen zum Prüfauftrag zu erbringen. Die Beschreibung muss mindestens die Anzahl der Unternehmen der Arbeitsgemeinschaft oder Ingenieurgemeinschaft sowie die Prüfinhalte enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.