PM33: Projekt Köln Porz, Gesamtmaßnahme Endausbau Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brückenstr. 17
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.modernestadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
PM33: Projekt Köln Porz, Gesamtmaßnahme Endausbau Freianlagen
Die Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH (im Folgenden moderne stadt) im eigenen Namen und in Vertretung sowohl für die Sahle Wohnen GmbH & Co. KG als auch für die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH schreibt vorliegend die Erbringung des Endausbaus der Freianlagen im Rahmen des Projektes „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus.
Köln Porz
Die Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH (im Folgenden moderne stadt) im eigenen Namen und in Vertretung sowohl für die Sahle Wohnen GmbH & Co. KG als auch für die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH schreibt vorliegend die Erbringung des Endausbaus der Freianlagen im Rahmen des Projektes „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus.
Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende Dezember 2023 und Anfang Juli 2025 liegen (siehe hierzu ausführlich im Bauablaufplan: Datei „19-004-AP-SC06-01-500-a_230920 [Bauablaufplan].pdf“ als Anlage zum Leistungsverzeichnis – Anlagenkonvolut 3).
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
5. Formale Anforderungen an das Angebot
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
5.1
Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Leistungsverzeichnis“, zwingend in digitaler Form als pdf-Datei, gewünscht als GAEB D84 / X84 Datei),
• mit der Ziffer 4 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 5 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 6 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 8 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Angebot einer Bietergemeinschaft),
• mit der Ziffer 9 („Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, nur wenn Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen),
• mit der Ziffer 10 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) und
• mit der Ziffer 11 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)
von den Bietern ausgedruckt und als gescannte Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Neben den obigen Vordrucken (Vergabeunterlagen) müssen die Bieter das folgende Dokumente selbst erstellen und ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform im Rahmen der Angebotsfrist einreichen:
• Bauzeitenplan (kein Vordruck)
• Urkalkulation (kein Vordruck)
Der vorgenannte Bauzeitenplan muss sich am Bauablaufplan (Datei: „19-004-AP-SC06-01-500-a_230920 [Bauablaufplan].pdf“ - Anlage zum Leistungsverzeichnis – Anlagenkonvolut 3) orientieren und die dortigen zeitlichen Vorgaben berücksichtigen.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen aber nicht dem Angebot beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16 a EU VOB/A mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. 5.2
Das Angebot selbst ist zu unterschreiben oder anderweitig als abschließend zu kennzeichnen und dann als gescanntes Dokument in elektronischer Form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS einzureichen.
Der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
5.3
Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebotes sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.4
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestumsatz: 3,0 Mio. EUR pro Jahr;
- Aktuelle, allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bieters;
- Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für das Bauvorhaben reservierten Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1.000.000 EUR pro Schadensfall, jährlich jeweils 2-fach maximiert. (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken)
- Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation;
- Nachweis des Bieters über von ihm ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen nachzuweisen (siehe Anlage 06 Referenzen):
Referenz Nr. 1:
Diese Referenz ist vergleichbar, wenn:
# Die Referenzleistung muss in den letzten fünf Jahren ausgeführt und fertiggestellt worden sein (werkvertragliche Abnahme).
# Das Referenzprojekt muss über großflächige Dachaufbauten mit mindestens 500 m² ausgebauter Fläche verfügen.
Referenz Nr. 2:
Diese Referenz ist vergleichbar, wenn:
# Die Referenzleistung muss in den letzten fünf Jahren ausgeführt und fertiggestellt worden sein (werkvertragliche Abnahme).
# Das Referenzprojekt muss über einen Freianlagen-Oberbau auf einer Fläche von mindestens 6.000 m² verfügen und zwingend ein INNERSTÄDTISCHES Freianlagen-Objekt innerhalb bestehender Stadtstruktur (Bauen im Bestand) darstellen.
Referenz Nr. 3:
Diese Referenz ist vergleichbar, wenn:
# Die Referenzleistung muss in den letzten fünf Jahren ausgeführt und fertiggestellt worden sein (werkvertragliche Abnahme).
# Das Referenzprojekt muss über eine Fläche gebundener Pflasterbauweise von mind. 500 m² verfügen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.
Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen.
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue– und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der Anlage 12.
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
moderne stadt
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Brückenstraße 17, D – 50667 Köln
Telefon: +49 (0)221 – 20 5 94-01
E-Mail:
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter
Scheidtweilerstraße 4
50933 Köln
Telefon: +49 221/390-1192
E-Mail:
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c)
Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
10. Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
Mit dem Angebot müssen folgende Vordrucke und Unterlagen als gescannte Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden, ansonsten ist nicht ausgeschlossen, dass das Angebot allein aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
• mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Leistungsverzeichnis“, zwingend in digitaler Form als pdf-Datei, gewünscht als GAEB GAEB D84 / X84 Datei),
• mit der Ziffer 4 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 5 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 6 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 8 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Angebot einer Bietergemeinschaft),
• mit der Ziffer 9 („Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, nur wenn Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen),
• mit der Ziffer 10 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) und
• mit der Ziffer 11 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)
• Bauzeitenplan (kein Vordruck)
• Urkalkulation (kein Vordruck)
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211472889
Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberecht einschlägig wäre.
Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.