Ausschreibung Projektsteuerung Brainergy Hub Referenznummer der Bekanntmachung: 080363-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Franziska Faßbender
E-Mail:
Telefon: +49 24613189730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brainergy-park.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Projektsteuerung Brainergy Hub
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Zentraler Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Gründerzentrum „Brainergy Hub“ werden, das auf einer Fläche von ca. 9.700 m² BGF unter anderem Platz für eine Gastronomie, innovative Bürobereiche, Netzwerkflächen, Konferenzbereiche und Besprechungs- sowie Projekträume für Start-ups, Gründungsinte-ressiere, Forschungsabteilungen und Kleinunternehmen bietet.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung mit den erforderlichen Leistungen der Projektsteuerung für die Planung, die Errichtung und den Projektabschluss des Brainergy Hub.
Jülich
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Träger des Brainergy Park Jülich ist der Auftraggeber. Gesellschafter des AG sind die Kommunen Jülich, Niederzier, Titz sowie der Kreis Düren.
Der Standort soll den Ansprüchen eines innovativen Gewerbegebietes entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw. Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Der Brainergy Park Jülich nimmt als überregionales Leuchtturmprojekt eine herausragende Rolle im Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier ein.
Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot für technisch affine Unternehmen und transferorientierte Bereiche der angesiedelten Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten.
Zentraler Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Gründerzentrum „Brainergy Hub“ werden, das auf einer Fläche von ca. 9.700 m² BGF unter ande-rem Platz für eine Gastronomie, innovative Bürobereiche, Netzwerkflächen, Konfe-renzbereiche und Besprechungs- sowie Projekträume für Start-ups, Gründungsinteressiere, Forschungsabteilungen und Kleinunternehmen bietet.
Der Projektstart für den Gebäudeentwurf erfolgte mittels Wettbewerb im vorausgegangen Planungsprojekt „MACHBRAIN“. Als Gewinner des interdisziplinären Planungswettbewerbs für den Entwurf des Brainergy Hub ging das Team um das Archi-tekturbüro HENN GmbH aus Berlin hervor (weitere Informationen: www.brainergy-hub.de). Im Rahmen dieses Vorgängerprojektes wurden die Leistungsphasen 1-3 der Planung von allen Fachplanern erfolgreich abgeschlossen und der Förderantrag für das Projekt BuildBrain im Dezember 2022 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung mit den erforderlichen Leistungen der Projektsteuerung für die Planung, die Errichtung und den Projektabschluss des Brainergy Hub.
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages werden zunächst die Leistungen der Leistungsstufe 1 gemäß § 3.2.1 abgerufen. Zunächst nicht beauftragt werden jedoch die Besonderen Leistungen der Leistungsstufe 1 gemäß dem Leistungsbild Besondere Leis-tungen (Anlage 2.1.3).
Der AG behält sich vor, die Leistungen für die Leistungsstufe 2 ganz oder teilweise zu beauftragen.
Zudem behält sich der AG das Recht vor, die in Anlage 2.1.3 genannten Besonderen Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Ein Abruf der Leistungsstufe 2 beinhaltet somit nicht automatisch die Beauftragung der jeweiligen Besonderen Leistungen.
Die Weiterbeauftragung erfolgt durch einseitige, schriftliche Auftragserteilung des AG gegenüber dem AN (Abruf).
Die Besonderen Leistungen der Projektstufen 1 und 2 gemäß Anlage 2.1.3 kann der AG bis zu sechs Wochen nach Vertragsschluss abrufen.
Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht. Aus einer Beauftragung nur mit den Leistungen der Leistungsstufe 1 oder aus der Nichtbeauftragung von Leistungen kann der AN keine Ansprüche herleiten, insbesondere kann der AN keine Erhöhung des Honorars nach diesem Vertrag, keinen Schadensersatz oder Entschädigung oder Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung Projektsteuerung Brainergy Hub
Postanschrift: Sechtemer Straße 5
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG stellt die Zuschlagserteilung unter den ausdrücklichen Vorbehalt eines Zuwendungsbescheides über die Förderung der weiteren Planung und Errichtung des Brainergy Hub gemäß dem Förderantrag BuildBrain. Sollten die Zuwendungen nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden, sieht sich der AG gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben, da in diesem Fall nicht die erforderlichen Mittel für die die Fortführung der Planung und die Errichtung des Brainergy Hub zur Verfügung stehen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.