BLB NRW Duisburg / Uedem / Paulsberg-Kaserne, Neubau Gebäude für WIGMA inklusive 3. Ausbaustufe Heizzentrale / Heizung Sanitär / 020-23-00376 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-23-00376
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm Str. 12
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 203987110
Fax: +49 20398711900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Duisburg / Uedem / Paulsberg-Kaserne, Neubau Gebäude für WIGMA inklusive 3. Ausbaustufe Heizzentrale / Heizung Sanitär / 020-23-00376
Heizung, Sanitär
Paulsberg-Kaserne Mühlenstr. 89 47589 Uedem
Heizung, Sanitär
Die Leistung umfasst den Einbau eines Öl-Brennwertkessels mit einer Leistung von ca. 500 kW mit Abgas- bzw. 14 m hoher
Schornsteinanlage, Einbau eines 50.000 Liter unterirdischen Öltanks mit Sicherheitsarmaturen sowie ca. 30 m Ölleitungen, einschl.
Anschluss an die bestehende Heizzentrale, Montage von ca. 60 m Stahlrohr, Aufbau eines neuen Heizkreises am bestehenden
Heizkreisverteiler, Demontage eines 10.000 Liter Öltanks mit Zubehör, Demontage eines 100 kW Öl-Heizkessels mit Zubehör, Montage
eines Nahwärmenetzes zur Anbindung von mehreren Gebäuden auf der Liegenschaft mit ca. 700 m Verbundmantelrohrleitungen aus
Stahlrohr, 3 Stck. Hausanschlüsse an das Nahwärmenetz,
Sanierung von ca. 180 m Trinkwasserleitung aus PE-Rohr inkl. Umschlussarbeiten und 2 Stck. Trinkwasser-Hausanschlüsse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag Fritz Biefang GmbH & CoKG
Postanschrift: Zum Schürmannsgraben 2
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1EAPGWLW
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.