Neubau Buscarport; T1.1 TGA - Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-207
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Lierenfelder Straße 42
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Buscarport; T1.1 TGA - Elektro
Die Rheinbahn AG plant auf dem Betriebshof Heerdt, Kevelaerer Str. 1, 40549 Düsseldorf, bei laufendem Betrieb den Neubau von 2 Busabstellhallen (Buscarpots) mit einer Waschstraße, Reinigungsgrube, Ladetechnik und dazugehörigen Technikräumen mit einem Bruttorauminhalt (BRI) von insgesamt ca. 42.000 m³. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist das Technik-Los T1.1 - TGA Elektroinstallation.
Betriebshof Heerdt Kevelaerer Str. 1 40549 Düsseldorf
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Elektroinstallationen
- Verteilungen
- Zu-/ und Steigeleitungen
- EDV-/Telefoninstallationen sowie Nachrichtentechnik
- Beleuchtungskörper und Zubehör
- Sicherheitsbeleuchtung
- Brandschutzmaßnahmen
- Schutzmaßnahmen, Potentialausgleich
Ausgenommen sind folgende Leistungsteile:
- Trafo-Anlagen
- Mittelspannungsschaltanlagen
- Niederspannungsschaltanlagen
- Ladetechnik
- Photovoltaikanlage (PV)
- Blitzschutz
- Brandmeldeanlage
Siehe im Übrigen die im Projektraum bereitgestellte Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der persönlichen Lage hat jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
a) Firmenprofil/ allgemeine Unternehmensdarstellung;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB;
c) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter/ jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
a) Angaben zum Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren;
b) Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren
Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden durch eine entsprechende Versicherungsbestätigung oder Bereitschaftserklärung eines
Versicherungsgebers, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (jeweils
Kopie ausreichend)
Es wird ein Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Höhe von im Durchschnitt netto 1,9 Mio. EUR zwingend gefordert.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Referenzen nachzuweisen.
Es sind zwei Referenzaufträge über Elektroarbeiten mit einem Auftragsvolumen von jeweils mind. 400.000 EUR netto nachzuweisen, bei denen die Abnahme im Zeitraum vom 01.01.2018 - 30.09.2023 erfolgt ist.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21.07.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die auftragsgegenständlichen Leistungen waren bereits Gegenstand eines früheren Vergabeverfahrens, welches mangels Angeboten eingestellt wurde. Die damalige Ausschreibung umfasste auch die Errichtung einer PV-Anlage und einer Brandmeldeanlage sowie Blitzschutzarbeiten. Diese Leistungen sind nunmehr Gegenstand getrennter Vergabeverfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6WFM
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).