Generalplanung - Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum - Stadt Emsdetten Referenznummer der Bekanntmachung: 500-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 1
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emsdetten.de
Postanschrift: An der Münze 10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 221913924-0
Fax: +49 221913924-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsg-rechtsanwaelte.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung - Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum - Stadt Emsdetten
Gegenstand des Auftrages sind sämtliche Planungs-, Überwachungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Generalplanung, der bauliche Realisierung und der Umsetzung des Projektes "Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum"
Zu den Einzelheiten des Leistungsumfangs wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 und deren Anlagen verwiesen.
Stadt Emsdetten Am Markt 1 48282 Emsdetten
Die Stadt Emsdetten plant, die Kläranlage in Emsdetten-Austum energetisch zu ertüchtigen und die Potenziale zur Reduzierung des Stromverbrauchs zu heben. Zudem soll in verschiedenen Bereichen die Anlagenkonfiguration zukunftssicher aufgestellt werden. Dabei spielen vor allem die Aspekte Energieautarkie, Klimaneutralität, weitergehende Unabhängigkeit von Betriebsmitteln (z. B. Fällmittel), hoher Automatisierungsgrad und regionale Einbindung in den Energiekreislauf eine wichtige Rolle. Die Kläranlage als größter Einzelstromverbraucher und Emittent direkter Treibhausgasemissionen (Lachgas und Methan) weist ein großes Potenzial zur Verbesserung des CO2-Fußabdrucks der Stadt Emsdetten und zur Reduzierung des Stromverbrauchs auf. Die Stadt Emsdetten hat dazu die Konzeptstudie "Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum" erstellen lassen, die der Ausschreibung beigefügt ist. Vor diesem Hintergrund soll die Kläranlage Emsdetten-Austum unter Weiternutzung bestehender Infrastruktur zur energieautarken und klimaneutralen Kläranlage umgestaltet werden.
Insgesamt sind 16 Maßnahmen vorgesehen:
1. Maßnahme 1: Austausch der Gebläse und Belüfter für die Sauerstoffversorgung in der Belebung;
2. Maßnahme 2: Austausch der Heizschlammpumpen;
3. Maßnahme 3: Implementierung einer CSB-Ausschleusung (Vorklärung oder Siebung);
4. Maßnahme 4: Erneuerung Klärgasverstromung und Abgasbehandlung;
5. Maßnahme 5: Überschussschlamm-Desintegration;
6. Maßnahme 6: Zusätzliche Photovoltaikanlagen;
7. Maßnahme 7: Windkraft;
8. Maßnahme 8: Intelligente Regelung der Belüftung (KI-Regler);
9. Maßnahme 9: Entgasung im Ablauf der Faulung zur Reduzierung der Methanemissionen:
10. Maßnahme 10: Umstellung auf Bio-Phosphor und Phosphor-Fällung;
11. Maßnahme 11: 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung;
12. Maßnahme 12: Wasserstofferzeugung;
13. Maßnahme 13: Digitalisierung, BIM, Datenmanagement;
14. Maßnahme 14: Anpassung der Energieinfrastruktur auf der Kläranlage;
15. Maßnahme 15: Erweiterung des Prozessleitsystems für die Gesamtanlage;
16. Maßnahme 16: Betrieb des Notstromaggregates mit Wasserstoff;
Darüberhinaus sind die nachstehenden Sonderleistungen zu erbringen:
1. Durchführung CE-Konformitätsverfahren nach MaschRL;
2. Durchführung von Messprogrammen;
3. Bodenkundliche Baubegleitung;
4. Beratungsleistung und Prüfung vor Inbetriebnahme durch einen AwSV-Sachverständigen;
5. Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments für die Kläranlage;
6. Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung etc. bezüglich der Windkraftanlage;
7. weiterführende wirtschaftliche Betrachtungen.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 und dem Generalplanervertrag zu entnehmen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stadt Emsdetten überträgt dem Auftragnehmer mit der Zuschlagserteilung zunächst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen wie folgt:
1. Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung): Maßnahmen 1, 2, 4 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.
2. Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.
3. Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 10, 14 und 15
Bei der Maßnahme 13 sind die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 zu erbringen.
Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Leistungsphasen bezüglich der Maßnahme 7 und/oder der Maßnahme 16 zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.
Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Sonderleistungen zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt für jede Sonderleistung separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.
Die Stadt Emsdetten beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung des Projektes die weiteren Leistungsphasen 3 bis 8 bzw. 4 bis 8 mit sämtlichen Grundleistungen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung. Die Stadt Emsdetten behält sich dabei vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Maßnahmen, einzelne Leistungsbilder, einzelne Anlagengruppen oder einzelne Grundleistungen einer Leistungsphase zu beschränken.
Die Stadt Emsdetten ist in ihrer Entscheidung über eine weitere Beauftragung frei. Ein Anspruch auf eine
weitere Beauftragung besteht nicht. Auch können daraus keine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen für den
Auftraggeber entstehen.
Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei (2) Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Im Falle einer Paket- oder Generalunternehmervergabe auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung treten - soweit vorhanden - die für die Leistungsphasen 5, 6 und 7 in den Leistungsbildern der HOAI 2021 benannten, ersetzenden Besonderen Leistungen bei einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm anstelle der entsprechenden Grundleistungen.
Auch für die weiteren Leistungen gelten die Bedingungen des Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung bzw. aus der Beauftragung etwaiger Teilleistungen kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung oder sonstige Ansprüche ableiten.
Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren nach vollständiger Beendigung der vorhergehenden Stufe in Auftrag gibt.
Präsentation
Der Auftraggeber wird alle Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, einladen, das Projektteam und die Projektumsetzung anhand der mit dem Angebot eingereichten Präsentation vor Ort in Emsdetten vorzustellen und zu präsentieren.
Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 47. KW und 48. KW 2023 statt.
Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass alles, was nicht Inhalt der mit dem Angebot eingereichten schriftlichen Präsentation ist, im Präsentationstermin nicht nachgeschoben werden kann und darf.
Die Präsentation vor Ort wird bei der Wertung der Zuschlagskriterien 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 berücksichtigt. Die zur Verfügung stehende Zeit für die Präsentation vor Ort beträgt 30 Minuten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berufsqualifikation
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 2 VgV nur Bewerber/Bieter, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die Anforderungen nach § 75 Abs. 2 und 3 VgV für jedes Mitglied.
2.1 Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren im Bereich Kläranlagen - mindestens 2,5 Mio. EUR
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Jahresumsätze der Bewerber/Bieter einzeln anzugeben. Gewertet wird die Gesamtsumme der Jahresumsätze.
2.2 Haftpflichtversicherung
Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen oder die Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Zuschlagsfall der benötigte Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt wird:
- 2,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden,
jeweils zweifach maximiert.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Versicherungsbestätigung bzw. die Bestätigung des Haftpflichtversicherers daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3.1 Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure (Geschäftsführer, Inhaber und Angestellte) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren - mindestens 30 beschäftigte Ingenieure
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die beschäftigten Ingenieure je Bewerber/Bieter anzugeben. Gewertet wird die Gesamtsumme der beschäftigten Ingenieure.
3.2 Referenzen; abgeschlossen bzw. nicht abgeschlossen, nicht älter als 10 Jahre betreffend:
3.2.1 Bau / Erneuerung der Belüftung, Leistungsphasen 2, 3 und 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);
3.2.2 Planung und Begleitung der Errichtung einer CSB-Ausschleusung im Hauptstrom (Vorklärung oder Siebung), Leistungsphasen 2 bis 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);
3.2.3 Erneuerung der Klärgasverstromung und Abgasbehandlung, Leistungsphasen 2 bis 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);
3.2.4 Überschussschlamm-Desintegration, Leistungsphase 2 - mindestens 1 Referenz;
3.2.5 Photovoltaikanlage, Leistungsphasen 2, 3 und 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);
3.2.6 Erfahrungen bei der Planung oder Genehmigung oder Begleitung der Errichtung von Windkraftanlagen - mindestens 1 Referenz;
3.2.7 Planung und Begleitung der Errichtung einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung, Leistungsphasen 2 bis 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);
3.2.8 Erfahrungen bei der Planung oder Genehmigung oder Begleitung der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und/oder Speicherung von Wasserstoff - mindestens 1 Referenz;
3.2.9 Referenz mit BIM (3D - Gebäudemodellbearbeitung), Leistungsphase 3 - mindestens 1 Referenz;
3.2.10 Tragwerksplanung bei einer Kläranlage, Leistungsphasen 2 bis 6 - mindestens 1 Referenz
Zusätzliche Anforderung an die Referenzen zu den Nummern 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3, 3.2.5 und 3.2.7: Von den zu diesen Nummern eingereichten Referenzen müssen insgesamt mindestens zwei Referenzen auch die Leistungsphasen 6 bis 8 umfassen.
Für die Angabe der Referenzen ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste und für die einzelne Referenz das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Referenz" zwingend zu verwenden. Es können je Eignungskriterium (3.2.1 bis 3.2.10) maximal 3 Referenzen angegeben werden.
§ 75 Abs. 2 und 3 VgV
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die Anforderungen nach § 75 Abs. 2 und 3 VgV für jedes Mitglied.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präsentation
Der Auftraggeber wird alle Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, einladen, das Projektteam und die Projektumsetzung anhand der mit dem Angebot eingereichten Präsentation vor Ort in Emsdetten vorzustellen und zu präsentieren.
Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 47. KW und 48. KW 2023 statt.
Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass alles, was nicht Inhalt der mit dem Angebot eingereichten schriftlichen Präsentation ist, im Präsentationstermin nicht nachgeschoben werden kann und darf.
Die Präsentation vor Ort wird bei der Wertung der Zuschlagskriterien 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 berücksichtigt. Die zur Verfügung stehende Zeit für die Präsentation vor Ort beträgt 30 Minuten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8H62W2
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.