Übernahme und Verwertung von Bioabfällen ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschl. Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6575-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521512079
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschl. Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 20.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten, aufgeteilt auf 2 Lose.
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten.
33609 Bielefeld
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten..
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot - nach Erfüllung aller aufgeführten Kriterien-- bezogen auf den Wertungspreis je Tonne (Verwertungspreis netto zzgl. Kosten des Auftraggebers für die Wege zwischen Umschlagplatz des Auftragnehmers und dem Hauptbetriebshof des Auftraggebers, zzgl. Umweltkosten je km Wegestrecke zwischen Umschlagplatz des Auftragnehmers und Verwertungsanlage, und sofern relevant zzgl. weiterer Umweltkosten je km Wegestrecke zwischen den Verwertungsanlagen, jeweils schnellste, einfache Wegstrecke, die mit Sammelfahrzeugen befahren werden kann).
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten.
33609 Bielefeld
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten..
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot - nach Erfüllung aller aufgeführten Kriterien-- bezogen auf den Wertungspreis je Tonne (Verwertungspreis netto zzgl. Kosten des Auftraggebers für die Wege zwischen Umschlagplatz des Auftragnehmers und dem Hauptbetriebshof des Auftraggebers, zzgl. Umweltkosten je km Wegestrecke zwischen Umschlagplatz des Auftragnehmers und Verwertungsanlage, und sofern relevant zzgl. weiterer Umweltkosten je km Wegestrecke zwischen den Verwertungsanlagen, jeweils schnellste, einfache Wegstrecke, die mit Sammelfahrzeugen befahren werden kann).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfälle der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024-30.06.2029 einschl. Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten
Ort: Marienfeld
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfälle der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024-30.06.2029 einschl. Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es kann ein Angebot für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden.
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZL6J4
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.