Neugestaltung Landratsamt-Areal - Baustellenlogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 3-390.01-1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 173-542970)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kriegsstraße 100
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Landratsamt-Areal - Baustellenlogistik
Neugestaltung Landratsamt-Areal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf derAngebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattformauf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an denVergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen,Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- undAbsageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf derVergabeplattform bereitgestellt werden.Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattformeingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung vonE-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zuvertreten hat.Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestelltenDokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt,wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zurregelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichenUmständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht(hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfristberichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neuesAngebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss daseingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanagerzurückgezogen werden. Weitere Informationen können aufhttps://www.vergabe24.de nachgelesen werden.Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhangstehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an dieausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten undAuskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von derausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bisspätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.Fragen, die bis zum 28.09.2023 gestellt werden, werden i.d.R.als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen,sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie(automatisch) Informationen zu Erläuterungen,Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.Bei der elektronischen Angebotsabgabe über dieVergabeplattform erhält jeder Bieter, nach vollständigerÜbermittlung der Unterlagen, vollautomatisch über dasBietertool eine Eingangsbestätigung mit einem genauemZeitstempel. Mit diesem Zeitstempel wird der Zeitpunkt desEingangs eines elektronischen Angebots dokumentiert.
Die Angebotsabgabe ist für eine beliebige Anzahl an Losen möglich. Ein Bieter kann zusätzlich zu seinem Angebot für die einzelnen Lose, ein Kopplungsangebot für die Loskombination 1-4 einreichen. Es muss deutlich gekennzeichnet sein, dass es sich um ein Kopplungsangebot handelt. Alle Angebote die den Prüfungsschritt "Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots" erreichen werden miteinander verglichen. Sollte eine Gesamtvergabe von Los 1-4 wirtschaftlicher sein, als eine einzelne Losvergabe, wird der Zuschlag gemäß § 30 Abs. 3 VgV auf das wirtschaftlichste Kopplungsangebot erteilt.Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf derAngebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattformauf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an denVergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen,Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- undAbsageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf derVergabeplattform bereitgestellt werden.Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattformeingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung vonE-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zuvertreten hat.Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestelltenDokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt,wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zurregelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichenUmständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht(hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfristberichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neuesAngebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss daseingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanagerzurückgezogen werden. Weitere Informationen können aufhttps://www.vergabe24.de nachgelesen werden.Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhangstehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an dieausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten undAuskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von derausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bisspätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.Fragen, die bis zum 28.09.2023 gestellt werden, werden i.d.R.als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen,sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie(automatisch) Informationen zu Erläuterungen,Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.Bei der elektronischen Angebotsabgabe über dieVergabeplattform erhält jeder Bieter, nach vollständigerÜbermittlung der Unterlagen, vollautomatisch über dasBietertool eine Eingangsbestätigung mit einem genauemZeitstempel. Mit diesem Zeitstempel wird der Zeitpunkt desEingangs eines elektronischen Angebots dokumentiert.
Ergänzend zu Abschnitt Nr. II. 1.6) Angaben zu den Losen
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
1-4