Bademantel und Handtücher (Frottier), Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2023-0066
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 8-10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bademantel und Handtücher (Frottier), Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Patientenbekleidung (Frottier)
ASD 46057A, Badehandtuch
ASD 46058A, Bademantel
ASD 10270A, Handtuch Frottier, oliv
für den Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2027.
Badehandtuch und Handtuch Frottier, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg
ASD 46057A, Badehandtuch
Mindestbestellmenge: 5.932 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 3.000 Stück
Maximalbestellmenge: 11.612 Stück
ASD 10270A, Handtuch Frottier, oliv
Mindestbestellmenge: 32.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 172.000 Stück
Maximalbestellmenge: 223.600 Stück
Bademantel, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg
ASD 46058A, Bademantel
Mindestbestellmenge: 3.337 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 3.000 Stück
Maximalbestellmenge: 8.238 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden;
1b) Angaben zur Bietergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden;
1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden;
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden;
1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe);
1g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das
"Formblatt 1.) g)" zu verwenden
1h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden
1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden
1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/ Produktionsstätten" zu verwenden
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
2a)Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a)" zu verwenden.
2b)Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b)" zu verwenden.
2c)aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate)
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
3b) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements nach ISO 9001 des Bieters (Zertifikat oder gleichwertig)
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen
3c) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bieters vorgelegten Referenzen beteiligt waren.
3d) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements der Nachunternehmer (QM-Handbuch oder gleichwertig)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu 3. 1), 3. 2) und 3. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBm kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist (2-3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94-99-0
Fax: +49 228-94-99-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.