Lieferung von Strom für die Kleinabnahmestellen des Forschungszentrums Referenznummer der Bekanntmachung: B60/42312575
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2461/613038
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fz-juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom für die Kleinabnahmestellen des Forschungszentrums
Lieferung von Strom als Wechsel- oder Drehstrom als „Ökostrom“ gemäß Anhang Ökostromlieferung und der europäischen Norm DIN EN 50160 “Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen” in der am Tag der Bekanntmachung der Ausschreibung gültigen Fassung.
52428 Jülich
Der Auftragnehmer liefert an den Auftraggeber Strom als Wechsel- oder Drehstrom als „Ökostrom“ gemäß Anhang Ökostromlieferung und der europäischen Norm DIN EN 50160 “Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen” in der am Tag der Bekanntmachung der Ausschreibung gültigen Fassung.
Es handelt sich um 53 Abnahmestellen in verschiedenen Städten in Deutschland. Diese Abnahmestellen gehören zu den Außenstellen des Forschungszentrums Jülich. Die Abnahmestellen werden in einer Liste in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Lieferant ansässig ist (z. B. Handelsregisterauszug).
Eigenerklärung zum Unternehmen (Gesellschafter, Anzahl der Mitarbeiter, Kunden, Gesamtumsatz, Umsatz aus Stromlieferungen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre)
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden
Mindestens eine innerhalb der vergangenen drei Jahre zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Lieferung von Strom an öffentliche oder private Auftraggeber, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mindestens eine innerhalb der vergangenen drei Jahre zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Lieferung von Strom an öffentliche oder private Auftraggeber, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die kompletten Vergabeunterlagen mit dem Leistungsverzeichnis werden über die Plattform des Subreports
unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E82188569 kostenlos zur Verfügung gestellt.
Mit der ELVIS-ID-Nr.: E82188569 gelangen Sie auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://
www.subreport.de direkt zu den Vergabeunterlagen.
Eine einmalige kostenlose Registrierung ist möglich, aber nicht zwingend. Erfolgt keine Registrierung, müssen
Bewerber eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport
verfolgen.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) DieVergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Land: Deutschland