Klärwerk Karlsruhe, Klärschlammentwässerung; Lieferung von flüssigem Flockungshilfsmittel mit 120 t Wirksubstanz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserallee 4
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/1337246
Fax: +49 721/1337439
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerk Karlsruhe, Klärschlammentwässerung; Lieferung von flüssigem Flockungshilfsmittel mit 120 t Wirksubstanz
Zur Vergabe steht die Lieferung von Flockungshilfsmittel zur Schlammentwässerung für das Klärwerk Karlsruhe. Die Laufzeit des Auftrages ist für ca. 2 Jahre vorgesehen. Die Lieferung von 120 t Wirksubstanz erfolgt je nach Bedarf auf Abruf und wird ab ca. September 2023 nötig.
Klärwerk Karlsruhe, An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe
Zur Vergabe steht die Lieferung von Flockungshilfsmittel zur Schlammentwässerung für das Klärwerk Karlsruhe. Die Laufzeit des Auftrages ist für ca. 2 Jahre vorgesehen. Die Lieferung von 120 t Wirksubstanz erfolgt je nach Bedarf auf Abruf und wird ab ca. September 2023 nötig.
Die Abwasserreinigung im Klärwerk Karlsruhe erfolgt in einer zweistufigen biologischen Anlage ohne Vorklärung. Der hierbei als Überschussschlamm anfallende Klärschlamm liegt bei einer Jahresmenge von ca. 8.000 t TS (Trockensubstanz) mit einem organischen Anteil (Glühverlust) von ca. 70 % oTS. Dieser Überschussschlamm aus der biologischen Reinigung mit einem Feststoffgehalt von ca. 1 % TS wird in statische Voreindicker gefördert und dort auf ca. 3 bis 6 % TS eingedickt.
Der eingedickte Schlamm wird mittels Vollmantel-Schneckenzentrifugen unter Zugabe von Flockungshilfsmittel auf 23 bis 27 % TS entwässert. Der Feststoffgehalt im Zentrat liegt hierbei unter 1 g/l.
Nach der Entwässerung wird der Schlamm mittels Scheibentrockner auf ca. 38 - 40 % TS getrocknet und anschließend in einem Wirbelschichtofen verbrannt.
Zur Vergabeentscheidung werden Entwässerungsversuche auf einer Vollmantel-Schneckenzentrifuge gefahren.
Bei der Versuchsdurchführung dient das preisgünstigste Produkt als Referenzprodukt, mit dem die 9 in der Preisrangfolge nachfolgend günstigsten Produkte verglichen werden. Für die Versuche sind jeweils 2 Produkte pro Bieter zugelassen, wobei bei mehreren Lieferanten eines Produktherstellers der Auftraggeber über die Zulassung entscheidet.
Zur Auswahl ihrer anzubietenden Produkte können die Bieter nach Absprache mit der Betriebsleitung im Vorfeld der Submission labortechnische Versuche im Klärwerk Karlsruhe durchführen (Anmeldung über www.subreport.de).
Die Versuchsreihe der angebotenen Produkte erfolgt in KW 29/2023. Wir bitten die Bieter, für die Versuchsreihe je angebotenes Produkt ca. 200 kg Handelsware bis Ende KW 27 an das Klärwerk zu liefern. Für die Beauftragung der Lieferung der Versuchsprodukte ist nach Submission ein Angebot vorzulegen.
Je Versuchstag können maximal 2 Produkte getestet werden. Zur genauen Terminierung erhalten Sie nach der Submission weitere Informationen.
Bei den Entwässerungsversuchen auf der Zentrifuge werden der TS-Gehalt im Ein- und Austrag der Zentrifuge, die Durchsatzmengen von Schlamm und Flockungshilfsmittel und der Feststoffgehalt im Zentrat erfasst. Die Versuchsdurchführung erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Den Zuschlag erhält der Anbieter des wirtschaftlichsten (d.h. das bezüglich des Preises, des Verbrauchs und der Wirksamkeit günstigsten) Produktes. Die Wertung erfolgt nach den niedrigsten Kosten für die Wirksubstanz pro Tonne entwässerter Trockensubstanz nach der Berechnung: Kosten in €/t TS = Verbrauch Wirksubstanz in kg/t TS x Preis Wirksubstanz in €/kg.
Im Falle von Verzögerungen bei der nachfolgenden Ausschreibung kann der Auftrag um wenige Wochen
verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Fütingsweg 20
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS)
der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
www.subreport.de/E93451929. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen
Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat
die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu
informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des
Vergabeverfahrens sind bis 23. Juni 2023 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem
der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind
zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf
der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil
der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/
Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe
ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die
Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für weitere Fragen stehen Ihnen die
Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.
Bieteranfragen werden nur bis 10 Kalendertagen vor Angebotsöffnung beantwortet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (§160 Abs. 3 Nr. 4 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße nach § 160 Abs. 3 Nummern 1-3 GWB innerhalb der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland