Neubau eines Wohnheims für Geflüchtete, Friedrich-Münzinger-Straße Metzingen Referenznummer der Bekanntmachung: 4337/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stuttgarter Straße 2-4
Ort: Metzingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72555
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Herr Dr. Mathias Finke
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.metzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Wohnheims für Geflüchtete, Friedrich-Münzinger-Straße Metzingen
Die Flüchtlingsunterkunft soll aus mindestens 6 Wohneinheiten bestehen. Die Anzahl der Wohnungen soll optimiert werden. Am ausgewählten Standort befinden sich bereit zwei Flüchtlingswohnheime mit jeweils 24 Unterkünften. In der ursprünglichen Baugenehmigung wurden drei Punkthäuser geplant, wovon nur zwei umgesetzt wurden. Dieser dritte Bauabschnitt soll nun folgen. In der Außenfläche sollen Aufenthaltsmöglichkeiten und ein kleiner Spielplatz geschaffen werden.
Metzingen
Die Leistungen des Auftragsnehmers umfassen insbesondere:
- Schlüsselfertige Errichtung der Unterkunft,
- Errichtung des Außengeländes,
- Anbindungen an die verkehrliche und technische Infrastruktur,
- Alle erforderlichen Planungsleistungen,
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.
Sollten mehr Bewerber die Teilnahme beantragen als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt eine Auswahl der 3 besten Bewerber. Die Ermittlung der Rangfolge der Bewerber richtet sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem hier gegenständlichen Projekt, wobei auch die Aktualität der Referenz berücksichtigt wird. Es werden für jeden Bewerber drei Referenzen gewertet; wenn der Bewerber mehr als drei Referenzen einreicht, werden die drei besten Referenzen gewertet. Hierbei werden ausschließlich Referenzen des Bewerbers bzw. Totalunternehmers und der Fachplaner für selbst erbrachte Leistungen gewertet.
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar: 5 Punkte
gut vergleichbar: 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar: 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar: 2 Punkte
kaum vergleichbar: 1 Punkt
nicht vergleichbar: 0 Punkt
Die Punkte werden pro Referenz vergeben und addiert. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt demnach 15 Punkte. Bei gleicher Bewertung in der Gesamtsumme entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entwurfsverfasser muss Architekt oder Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung sowie Mitglied einer Architekten- oder Ingenieurskammer sein. Für ausländische Bewerber gelten vergleichbare Anforderungen.
- Planung und Errichtung einer Geflüchtetenunterkunft
- Totalunternehmerleistung oder Generalunternehmerleistung
- Kosten von mind. EUR 1,8. Mio. netto in den KG 200 bis 700 gem. DIN 276
- Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Es muss mindestens eine wertbare Projektreferenz über vergleichbare Leistungen vorliegen. Die Vergleichbarkeit setzt die Planung und Errichtung einer Geflüchtetenunterkunft als Totalunternehmer mit Baukosten von mindestens EUR 1,8 Mio. netto in den KG 200 bis 700 gem. DIN 276 und Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre voraus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6WM1
Postanschrift: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland