Markterkundung für die Vergabe der Bauleitplanung im Großprojekt Kreuzfeld

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Köln, 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markterkundung für die Vergabe der Bauleitplanung im Großprojekt Kreuzfeld

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im neuen Stadtteil „Köln-Kreuzfeld“ im Stadtbezirk Chorweiler sollen auf einer Fläche von circa 80 Hektar mindestens 3.000 Wohneinheiten sowie neue Arbeitsplätze entstehen. Ziel ist es, mehrfach nutzbare Freiräume, Sozial-, Kultur- und Bildungseinrichtungen zu entwickeln sowie unterschiedliche Möglichkeiten des Arbeitens. Auch Infrastruktur und Klimaschutz sollen dabei berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu Köln-Kreuzfeld finden Sie unter:

https://www.stadt-koeln.de/artikel/68620/index.html

weiterer Text siehe "VI.3) Zusätzliche Angaben:"

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Angestrebt wird ein Vertrag über Leistungen der Flächenplanung – Bauleitplanung nach §§ 18 und 19 HOAI für eine Fläche von rund 80 Hektar.

Der Leistungsumfang dieses Vergabeverfahrens soll Grundleistungen der Bauleitplanung gemäß §§ 18 und 19 HOAI (Leistungsphasen 1-3) in Verbindung mit Anlage 2 und 3 sowie gegebenenfalls besondere Leistungen gemäß §§ 18 und 19 HOAI in Verbindung mit Anlage 9 umfassen.

Die Erarbeitung der Bauleitplanverfahren erfolgt auf Grundlage der sogenannten Integrierten Planung, die voraussichtlich Ende des Jahres 2023 als städtebauliche Planung nach § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB durch den Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschlossen wird.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/07/2024

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fortsetzung von "Kurze Beschreibung":

Zur baulichen Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld ist die Schaffung von Bauplanungsrecht im Sinne der vorliegenden „Integrierten Planung“ erforderlich; dazu sind verschiedene vorbereitende und verbindliche Bauleitplanverfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung mehrerer Teilbebauungspläne) durchzuführen. Aufgrund der Größe und Vielschichtigkeit des Plangebietes und der Komplexität der städtebaulichen Zielsetzungen sollen nach vorliegenden Erkenntnissen mehrere Teilbebauungspläne erarbeitet werden.

Die personellen Kapazitäten, die verwaltungsseitig für das Projekt zur Verfügung stehen, reichen bei weitem nicht aus, um die Bearbeitung dieser Bauleitplanverfahren, die zahlreiche Abstimmungen mit Fachdienststellen sowie eine tiefe fachliche Auseinandersetzung mit zum Teil komplexen Fragestellungen erfordern, in einem angemessenen Zeitrahmen zu ermöglichen. Es ist beabsichtigt, ein Büro mit der Erstellung aller benötigten Bauleitpläne zu beauftragen.

Die Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche der Teilbebauungspläne stehen noch nicht fest. Die Durchführung der Verfahren der Bauleitplanung erfolgt teilweise parallel.

Ziel ist die effiziente und zielgerichtete Durchführung der Bauleitplanverfahren zur Umsetzung des bestehenden Planungskonzepts „Integrierte Planung Kreuzfeld“ in Bauplanungsrecht.

Diese Veröffentlichung ist keine Vorinformation im engen Sinne, sondern dient der Markterkundung. In Vorbereitung des Vergabeverfahrens beabsichtigt die Stadt Köln im Rahmen einer Markterkundung in Konsultationsgesprächen in einen Austausch über mögliche Lösungsansätze zu treten. Die Markterkundung dient insbesondere der Klärung spezifischer Fragen hinsichtlich der Bauleitplanverfahren sowie Fragen der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens. Nähere Informationen enthält die Unterlage „Informationen für Teilnehmende des Markterkundungsverfahrens“

Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Vergabeverfahren. Die Marktkonsultation dient der Vorbereitung der Vergabeverfahren und zur Unterrichtung interessierter Unternehmen über die Pläne der Stadt Köln und die Anforderungen an die verschiedenen Projekte. Eine Erstattung von Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an der Informationsveranstaltung oder ansonsten im Zusammenhang mit Maßnahmen der Marktkonsultation entstehen, sind ausgeschlossen.

Diese Anfrage ist unverbindlich und dient lediglich der Information. Angebote sind ausdrücklich nicht erwünscht.

Sollten Sie Interesse an den oben genannten Konsultationsgesprächen haben, senden Sie bitte eine E-Mail bis zu der unter IV.2.2 genannten Frist an:

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2023

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