Gebäude- und Inventarversichuerung für den Kreis Euskirchen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/23-11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jülicher Ring 32
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2251-151337
Fax: +49 2251-15405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversichuerung für den Kreis Euskirchen
Der Kreis Euskirchen schreibt die Gebäude- und Inventarversicherungen in drei Losen öffentlich aus.
Versicherungsvertrag für die Betriebsstätten des Kreises Euskirchen
Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Die genauen Adressen der zu versichernden Objekte sind den Vrgabeunterlagen zu entnehmen.
Gebäude- und Inventarversicherung
Los 1 wird für alle Objekte des Kreises, aber ohne die Gebäude des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) sowie die von Überschwemmungsschäden betroffenen Objekten hinsichtlich der Versicherung der Gefahr "Überschwemmung" gebildet.
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Versicherungsvertrag für die Betriebsstätten des Kreises Euskirchen
Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Die genauen Adressen der zu versichernden Objekte sind den Vrgabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2 wird für die Objekte gebildet, die von Überschwemmungsschäden betroffen waren und zwar hinsichtlich der Versicherung der Gefahr "Überschwemmung".
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Versicherungsvertrag für das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Abfallwirtschaftszentrum Mechernich Strempter Heide 1 53894 Mechernich
Gebäude- und Inventarversicherung für die Objekte des AWZ
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister oder die erlaubte Berufsausübung in anderer Weise nachzuweisen.
Es werden Gebote von in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsgesellschaften oder Niederlassungen von Versicherungsgesellschaften mit Hauptsitz innerhalb der europäischen Union oder deren Vertreter zugelassen (Bieter)
Als geeignet werden vorgenannte Versicherungsgesellschaften angesehen, die die Kommunikation auch im Schadenfall in deutscher Sprache durchführen können und dies durch eine schriftliche Erklärung bestätigen.
Der Bieter weist mittels Referenzen seine technische Leistungsfähigkeit nach. Hierzu hat er mindestens
drei Referenzen mittels einer Liste zu übergeben. Es muss sich um Versicherungsnehmer handeln, für die eine Gebäude- und Inventarversicherung kommunaler Risiken in den letzten drei Jahren bestand. Die Liste enthält mindestens die Angabe des Versicherungsnehmers mit Anschrift.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Euskirchen,
Zi. A330,
Jülicher Ring 32,
53879 Euskirchen
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV Bieter oder deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In der 42. KW wird den Bietern die Besichtigung des AWZ sowie beliebiger Gebäude der sonstigen Objektliste ermöglicht. Hierzu melden sich Bieter bitte bis drei Tage vor dem selbst zu wählendem Termin bei der zentralen Vergabestelle des Kreises. Von dieser wird der Termin
koordiniert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYQDS
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.