Entgegennahme, Beförderung, Zustellung der Wahlbriefe für die Europawahl 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 - 1366/23/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-1020
Fax: +49 2289910610-1020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entgegennahme, Beförderung, Zustellung der Wahlbriefe für die Europawahl 2024
Entgegennahme, Beförderung und Zustellung der amtlichen Wahlbriefe für die Europawahl 2024
Entgegennahme, Beförderung und Zustellung der Wahlbriefe für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland erfolgen bundesweit.
Der zur kalkulatorischen Orientierung angegebenen Schätzmenge liegt folgende Zahlenbasis zugrunde:
a) Die Zahl der Wahlberechtigten liegt bei ca. 61,2 Millionen .
b) Bei der letzten Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland wurden ca. 5.800.000 Wahlbriefe mit der Auftragnehmerin versendet und zugestellt.
Bei der letzten Bundestagswahl wurden ca. 13.700.000 Wahlbriefe mit der Auftragnehmerin versendet und zugestellt.
c) Ausgehend von diesen Werten wurde mit Blick auf die hier in Rede stehende Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt, dass sich die Zahl der Briefwähler durch die Corona-Pandemie voraussichtlich deutlich erhöhen wird.
d) Die Zahl der entgegenzunehmenden, zu befördernden und zuzustellenden amtlichen Wahlbriefe wird daher auf 8.300.000 Wahlbriefe geschätzt. Sofern diese zur kalkulatorischen Orientierung dienende Schätzmenge überschritten wird, ist die Entgegennahme, Beförderung und Zustellung der amtlichen Wahlbriefe maximal bis zum Erreichen der unter a) angegebenen Menge geschuldet.
e) Eine Schätzmenge für eventuell erforderliche Nach- und Wiederholungswahlen kann aufgrund fehlender Erfahrungswerte der Vergangenheit nicht zur Verfügung gestellt werden. Maximal ist die Entgegennahme, Beförderung und Zustellung der amtlichen Wahlbriefe bis zum Erreichen der unter a) angegebenen Menge geschuldet.
Der Versand der Briefwahlunterlagen an die Wähler war nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens.
Der Versand der Briefwahlunterlagen an die Wähler war nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die vorliegende Leistung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur von einem bestimmten Unternehmen, in diesem Fall der Deutschen Post AG (DPAG) ausgeführt werden. Im Rahmen der Prüfung wurde berücksichtigt, dass für den Rücklauf der Wahlbriefe vom Bürger zu den verschiedenen, ebenfalls bundesweit verteilten Wahlbriefempfängern ein bundesweit flächendeckendes Netz von Stellen zur Entgegennahme der Wahlbriefe vorliegen muss.
Ein Netz, das dem Bürger im gesamten Bundesgebiet (inklusive abgelegenen Orten) die Einlieferung des Wahlbriefs ermöglicht, bietet lediglich die DPAG an.
Somit kann nur die DPAG mit ihrem weitverzweigten Annahme und Transportnetzwerk die Leistung in der gewünschten Art und Weise anbieten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entgegennahme, Beförderung, Zustellung der Wahlbriefe für die Europawahl 2024
Postanschrift: Fritz-Erler-Str. 9
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.