Beraterleistungen für das Programm "Zukunft" Referenznummer der Bekanntmachung: 516-003884-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf & Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beraterleistungen für das Programm "Zukunft"
Der Bankbetrieb der NRW.BANK ist seit vielen Jahren erfolgreich. In der nahen Zukunft ergeben sich jedoch neue Herausforderungen und steigende Anforderungen an Förderbanken: Neue Förderprodukte und steigende Nachfrage erfordern eine höhere Schlagzahl. Die Erwartungen im Hinblick auf eine schnelle Implementierung neuer Förderprodukte steigen ebenfalls. Ergänzend steht die NRW.BANK - wie die meisten Unternehmen - vor der Herausforderung des Managements der Demographie in der Belegschaft bei gleichzeitig hohem Wettbewerb um junge Talente in den kommenden Jahren.
Aus diesem Grund hat die NRW.BANK im Jahr 2023 das Projekt "Coaching Zukunft" durchgeführt. Darin wurde die Prozessorganisation der NRW.BANK in einem Outside In View über externe Benchmarks analysiert und daraus Potenzial für prozessorganisatorische Verbesserungen hin zu einem best in class-Niveau identifiziert. Es wurde eine grobe Roadmap für den Weg zu einem optimierten Zielbild entwickelt.
Vor diesem Hintergrund setzt die NRW.BANK das Programm "Zukunft" auf, das die Ergebnisse des Projekts "Coaching Zukunft" umsetzt.
Hierfür benötigt die NRW.BANK Unterstützung.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Das externe Beratungsunternehmen soll die Bank nach derzeitiger Planung dabei über einen Zeitraum von 12 - 18 Monaten unterstützen, die identifizierten Maßnahmen erfolgreich umzusetzen.
Hierfür müssen programmbegleitend die nachfolgend aufgelisteten Tätigkeiten durch das externe Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Die jeweils benötigten Leistungen und Beraterprofile werden durch Einzelabrufe konkretisiert:
- Projektleitung / Projekt Management Office in Zusammenarbeit mit der internen Projektleitung zur Etablierung einer stehenden agilen Liefer- & Umsetzungsorganisation
- Projektarbeit zur Etablierung einer stehenden agilen Liefer- & Umsetzungsorganisation durch ein bis zwei weitere Beratende
- Projektleitung / Projekt Management Office in Zusammenarbeit mit der internen Projektleitung zur Optimierung wesentlicher Förder- und Kreditprozesse
- Projektarbeit zur Optimierung wesentlicher Förder- und Kreditprozesse durch mindestens zwei weitere Beratende
- Ggf. operative Unterstützung der Programmsteuerung durch eine/n Beratende/n
- Übergreifende Koordination der Aktivitäten der externen Beratenden sowie fallweise Beratung der Programmleitung durch eine/n Seniorberatende/n / Partner/in / Experten/in
- Die eingesetzten Personen verfügen - in Abhängigkeit von der jeweiligen Rolle - über entsprechende praktische Erfahrungen in den verlangten Tätigkeiten und entsprechende persönliche Kompetenzen und Kenntnisse
- Die eingesetzten Personen stellen sich der Diskussion und vertreten und verteidigen ihre Empfehlungen in entsprechenden Gremien.
Schwerpunkte:
- Erstellen und Umsetzung von Feinkonzepten für die Etablierung einer stehenden agilen Liefer- & Umsetzungsorganisation und Optimierung wesentlicher Förder- und Kreditprozesse basierend auf den Ergebnissen des Vorprojektes
- Einbringen von Expertise in der erfolgreichen Implementierung von agilen Strukturen in verschiedenen Unternehmen, insb. Unternehmen der Finanzindustrie (idealerweise Förderbanken)
- Einbringen von Expertise in der Leitung von klassischen und agilen Projekten
- Einbringen von umfangreichen Kenntnissen von Bankprozessen in verschiedenen Unternehmen
- Erfolgreiches Stakeholder Management und erfolgreicher Umgang mit Widerständen im Rahmen der Transformation
- Integration in die Projektstruktur der NRW.BANK und Unterstützung der internen Projektbeteiligten
Nach derzeitiger Planung ist zunächst eine viermonatige Pilotierungsphase ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab KW 2 2024) mit der vollständigen o. g. Beraterkapazität geplant, die den ersten Einzelabruf umfasst.
Die Konkretisierung der Beraterkapazität und die Einzelabrufe der Beraterkapazitäten für die folgenden Projektphasen erfolgt nachgelagert - in Abhängigkeit von den Erfahrungen in den ersten vier Monaten, vom Projektfortschritt und von den verfügbaren internen Kapazitäten. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2024. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Eine Verlängerung über den Geltungs-zeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt bei Erreichen der in § 3 Absatz 3 vorgesehenen verbindlichen Höchstab-nahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit.
Für die Auswahl der Bietenden bildet die NRW.BANK sodann eine nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien festgelegte Rangfolge der Teilnahmeanträge (Bestenauslese). Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen.
Die Zahl geeigneter Bewerbenden, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist begrenzt auf 5.
Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerbenden können dem Vordruck 1 entnommen werden.
Unterstützung bei der Umsetzung weiterer Maßnahmen von strategischer Bedeutung im Kontext des Programms.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung löst die NRW.BANK den ersten Einzelauftrag aus (Pilotierungsphase, Anlage 1, Ziff. 3 Abs. 4).
Die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden im Übrigen gem. § 4 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJB6
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
I. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
II. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
III. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland