Universitätsklinikum Münster - Gebäude 9910 MHS Steinfurt - G01 Austausch Brandmeldeanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 9910_23_M018-G01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2518346660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift: Himmelreichallee 40
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2518346660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 9910 MHS Steinfurt - G01 Austausch Brandmeldeanlage
Austausch Brandmeldeanlage
UKM Marienhospital Steinfurt GmbH Mauritiusstraße 5 48565 Steinfurt
Die im Marienhospital in Steinfurt vorhandene Brandmeldeanlage soll demontiert und gegen aktuelle Anlagentechnik ersetzt werden. Zur Zeit ist eine Anlage der Firma Zettler als Hauptanlage sowie eine Anlage der Firma Esser als Unteranlage, die über einen Koppelbaustein auf die Zettleranlage aufgeschaltet ist, verbaut. Ein Weiterbetrieb des Gebäudes und eine Überwachung sowie die Lokalisierung der Auslösestelle muss außerhalb der Montagezeiten während der Umrüstung grundsätzlich gewährleistet werden.
40 Handfeuermelder, 450 Rauchmelder, 160 Laufkarten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Der Bewerber/Bieter hat zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung eine Gewerbeanmeldung, eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerber/Bieters nachzuweisen.
b) Zudem hat der Bewerber/Bieter nachzuweisen,
aa) ob und inwieweit das Unternehmen Gegenstand eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens oder vergleichbarer gesetzlich geregelter Verfahren ist,
bb) ob und inwieweit schwere Verfehlungen begangen wurden, sodass Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, bzw. sodass Einträge im Gewerbezentralregister erfolgt sind
cc) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
c) Der Bewerber/Bieter muss die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nachweisen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Nachweise zu fordern.
Zu a):
Die Eintragungs-Bescheinigungen sind nach Aufforderung vorzulegen.
Zu b), cc):
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG zu verlangen.
Zu c):
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu verlangen.
Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorstehenden Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Bewerber/Bieter hat eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge abzugeben. Hierdurch ist ein Mindestjahresumsatz, welcher in jedem der betreffenden Geschäftsjahre erfüllt sein muss, nachzuweisen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bewerbers/Bieters in die engere Wahl behält sich der öffentliche Auftraggeber die Forderung entsprechender Bankerklärungen sowie der betreffenden Jahresabschlüsse, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorstehenden Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Der Bewerber/Bieter hat Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen aus den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachzuweisen.
b) Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass die für die Leistungserbringung erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bewerbers/Bieters in die engere Wahl behält sich der öffentliche Auftraggeber die Forderung weitergehender Erklärungen und Bescheinigungen vor.
Zu a):
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben zu verlangen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Zu b):
Falls der Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal zu verlangen.
Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorstehenden Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Himmelreichallee 40 (LBS-Gebäude), 48149 Münster
Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY1EFY0G87
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.