m:con - mannheim:congress GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.635 - Medientechnik
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosengartenplatz 2
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mcon-mannheim.de
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
m:con - mannheim:congress GmbH
Über 200 erfolgreich durchgeführte Kongresse in den letzten 10 Jahren - Das ist die m:con - mannheim:congress GmbH, eine der gefragtesten Kongress- und Eventagenturen Deutschlands. Mehr als 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für reibungslose Veranstaltungen, auch europaweit über Deutschlands Ländergrenze hinaus. Mit dem Congress Center Rosengarten im Herzen Mannheims für bis zu 9.000 Gäste, sowie weiteren Eventlocations mit einer großen Spanne von passenden Räumlichkeiten in der Metropolregion Rhein-Neckar, ist die maßgeschneiderte Lösung für jede Veranstaltung greifbar.
Diese Ausschreibung betrifft die Medientechnik.
Congress Centrum Rosengarten Rosengartenplatz 2 68161 Mannheim
Erneuerung Medientechnik.
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig, sie sind bis 5 Werktage (Montag-Freitag) vor der Abgabefrist zu stellen.
2. Dass Einreichen aller Unterlagen ist nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
3. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
5. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1. und 3 bis 6 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben..
Es genügt zunächst die Vorlage von Eigenerklärungen des Bieters. Der Auftraggeber behält sich vor, offizielle Bestätigungen der jeweiligen Stellen beim Bewerber anzufordern, die dann nicht älter als drei Monate sein dürfen.
1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
2. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit an deren Unternehmen ausgeführte Leistungen.
3. Vorhalten einer Berufshaftpflichtversicherung.
4. s.a. Vergabeunterlagen
zu 3.:
mindestens mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR
1. Drei Referenzprojekte, die im Zeitraum 01.09.2018 bis 20.09.2023 (Gesamtabnahme) abgeschlossen wurden. Formal ist für die Angaben die Anlage Referenzliste zu nutzen. Die Abgabe der Referenzliste ist für alle Bieter Grundvoraussetzung, auch dann, wenn diese präqualifiziert sind.
2. s.a. Vergabeunterlagen
Es sind drei Referenzobjekt zu benennen, die jede für sich jeweils den nachgenannten Angaben und Mindestkriterien entsprechen müssen:
01 Angabe der offiziellen Projektbezeichnung des Auftraggebers
02 Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Vor- und Zuname, Telefonnummer, email)
03 Kulturbauten (z.B. Hotel-, Seminar-, Kongresszentrum-, Theater-, Konzert- oder Veranstaltungsgebäude),
04 Errichtung einer Anlage in den Bereichen Bühnenbeleuchtung, Medientechnik und Elektroakustische Notfallwarnsysteme einschl. Kabelzug, Unterverteilung und Versatzkästen,
05 Bauleistungen über ein Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) - Betrag angeben netto -und
06 Gesamtabnahme der Leistungen im Zeitraum vom 01.09.2018 bis 20.09.2023 - Angabe des Abnahmedatums TT/MM/JJJJ.
Übergabe der Urkalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform und fristgerecht über diese Vergabeplattform einzureichen..
2. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
3. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND623Q
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.