Holzbau / Neubau Ganzjahresbad Bergkamen "Häupenbad" Referenznummer der Bekanntmachung: VE 333.01 / BKG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 4
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jochen Baudrexl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gsw-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzbau / Neubau Ganzjahresbad Bergkamen "Häupenbad"
Am Standort des bestehenden Wellenfreibades Bergkamen-Weddinghofen (Freizeitstätte Im Häupen, Häupenweg 25, 59192 Bergkamen) soll ein neues Ganzjahresbad als kombiniertes Familien- und Freizeitbad entstehen. Hierfür wird die Lieferung und Montage von Brettschicht-Holzbindern und Holzkastendeckenelementen ausgeschrieben sowie die Dampfsperre auf den Holzdachelementen als Notabdichtung.
BKG-Bergkamen Ganzjahresbad, Wellenfreibad Bergkamen-Weddinghofen Häupenweg 25 59192 Bergkamen
ca. 85 m3 BS-Binder Hallentragwerk
ca. 2.350 m2 Holzkastendeckenelemente
ca. 2.500 m2 Dampfsperrbahn
diverse Zulagen, Wechsel, Stahleinbauteile etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzbau
Postanschrift: Solmsstraße 46
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 256198230
Fax: +49 2561982387
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6262JF
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-4110
Fax: +49 251-411-2165
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.