Neubau Freiwillige Feuerwehr und Rettungswache Traar, Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg, 47802 Krefeld - Dachbegrünung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZGM-6031-kuc-0216
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Küper
E-Mail:
Telefon: +49 2151861937
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZGM-Vergabeservice
E-Mail:
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Freiwillige Feuerwehr und Rettungswache Traar, Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg, 47802 Krefeld - Dachbegrünung
Die Stadt Krefeld plant in Krefeld Traar die Errichtung einer kombinierten Feuer- und Rettungswache auf einem Baugrundstück an der Kreuzung Moerser Landstraße / Buscher Holzweg.
Neubau Freiwillige Feuerwehr- und Rettungswache Traar Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg 47802 Krefeld
Feuerwehrgebäude, Massivbau, 2 oberirdische Geschosse
Attikahöhen über +0,00 mBN: max. +10,10 m
Liefern und Herstellen der Dachbegrünung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (s. Ziffer 2.1 des Angebotes)
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. (s. Ziffer 2.2 des Angebotes)
- dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten (s. Ziffer 2.3 des Angebotes)
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe EU (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
-Eigenerklärung Sanktionen EU (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.3 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Krefeld) spätestens ab Zuschlagserteilung besteht und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Nach Zuschlagserteilung ist auf Verlangen zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung eine Ko-pie der entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen.
Eigenerklärungen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Ein Sicherheitseinbehalt bei sämtlichen Zahlungen mit Ausnahme der Schlusszahlung gemäß § 17 Abs. 6 VOB/B ist in Höhe von 10 v.H. ist vereinbart.
Zahlungsbedingungen:
siehe:
- Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Sonstiges:
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse.
Vor Auftragsvergabe kann von den Bietern das ausgefüllte "Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise" gefordert werden. Die Angaben werden vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht.
Mit Auftragsvergabe ist dem AG die Urkalkulation zur Hinterlegung zu übergeben. Diese wird in einem gesonderten geschlossenen Umschlag verlangt, der ungeöffnet bei dem ausschreibenden Fachbereich hinterlegt wird. Eine eventuelle Öffnung und Einsichtnahme erfolgt erst nach Verständigung des Unternehmers und Einräumung einer Teilnahmemöglichkeit. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die angeforderte Urkalkulation wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. Eine Einsicht in die Urkalkulation erfolgt nur, wenn triftige Gründe dafür vorliegen.
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstraße 65
47803 Krefeld
Zimmer 207
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D0W8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.