Verdampfungsanlage für Metallkontakte Referenznummer der Bekanntmachung: PeroTec2_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Meitner-Str. 1
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7117870237
Fax: +49 7117870230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verdampfungsanlage für Metallkontakte
Lieferung und Aufstellung einer Verdampfungsanlage für Metallkontakte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
AllgemeinesDas ZSW plant den Aufbau einer Forschungspilotlinie für die Perowskit-basierte Photovoltaik. Ziel ist die Evaluation und Entwicklung von skalierbaren Herstellungstechnologien und -prozessen für die Fertigung. Die Forschungspilotlinie soll die Brücke schlagen zwischen Laborforschung und industrieller Anwendung der nächsten Generation von Dünnschichtsolarzellen auf der Basis von neuartigen Perowskit-Materialien. Die funktionellen Schichten einer Perowskit-Solarzelle sind sehr dünn und weisen nur eine Schichtdicke von wenigen Nanometern bis zu einigen hundert Nanometern auf. Atmospäre: Die Anlage soll in eine Glovebox mit Inertgas-Atmosphäre integriert werden. LdG2: Verdampfungsanlage für MetallkontakteThermische Verdampfungsanlage zur schädigungsarmen Beschichtung von Perowskit-Solarzellen mit metallischen Kontaktschichten wie Silber, Kupfer oder Aluminium. Es sollen Substrate mit der Größe von 30x30 cm² homogen und mit reproduzierbar hoher Qualität (insbesondere Leitfähigkeit) und präziser Ratenkontrolle beschichtet werden können. Die Anlage soll zudem einen Probentransfer in Glovebox-Atmosphäre ermöglichen und beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.