Rahmenvertrag Gasmessgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-BAG-VgSt-041
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werderstr. 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): - Vergabestelle -
E-Mail:
Fax: +49 221-57761777
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.balm.bund.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Gasmessgeräte
Der Überwachungsauftrag des Verkehrskontrolldienstes des BALM umfasst gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3
Buchst. f) + l) GüKG die Überprüfung von Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße und
der Ladung. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren, die bei der Kontrolle von mit gefährlichen
Gasen belasteten Containern entstehen können, werden Gasmessgeräte für die Kontrolleure des
BALM im Rahmen des Arbeitsschutzes benötigt.
Ort der Leistungserbringung ist die Zentrale des BALM in der Werderstr. 34, 50672 Köln sowie die
bundesweiten Außenstellen. Die Laderampe der BALM-Zentrale, für Anlieferungen per LKW,
befindet sich in der anliegenden Goebenstraße.
Gegenstand der Leistung ist ein Rahmenvertrag mit der maximalen Abrufmenge von 40 Gasmessgeräten
(garantierte Mindestabnahmemenge 16 Geräte), inklusive Wartung, gemäß der in dieser
Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen.
Das Erstabrufvolumen liegt bei 16 Geräten, inklusive Wartung.
Der Rahmenvertrag enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen).
Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten
Mindestabruf von 16 Geräte hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet.
Die o.g. 40 Geräte, inklusive Wartung bilden das abschließende maximale Abrufkontingent.
Der Rahmenvertrag über die Beschaffung der Gasmessgeräte hat eine Laufzeit von vier (4) Jahren. Der
vertragliche Wartungszeitraum erstreckt sich auf sechs (6) Jahre nach Lieferung des ersten Gasmessgerätes,
geltend für alle Geräte inklusive Zubehöres, die von diesem Rahmenvertrag umfasst sind.
Mit der Teilnahme am Vergabeverfahren erklären sich die Firmen damit
einverstanden, dass ihr Name zu statistischen Zwecken erfasst und im Rahmen
entsprechender Abfragen gemeldet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
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Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
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Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
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Es gelten folgende Mindeststandards:
Es ist mindestens ein (1) geeignete Referenz nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
- Lieferung von Gasmessgeräten
- Wartungsvertrag von Gasmessgeräte
Der Auftraggeber weist darauf hin, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, dass auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
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Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es ist mindestens ein (1) geeignete Referenz nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
- Lieferung von Gasmessgeräten
- Wartungsvertrag von Gasmessgeräte
Der Auftragnehmer muss die 16 Gasmessgeräte jeweils als Neuware innerhalb von maximal zwei (2)
Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber am Standort der Zentrale des
BALM (s.o.) bereitstellen.
Darüber hinaus muss der Auftragnehmer die Gasmessgeräte jeweils als Neuware innerhalb von
maximal zwei (2) Kalenderwochen nach Erteilung des jeweiligen Einzelauftrags durch den
Auftraggeber am Standort des BALM (s.o.) bereitstellen.
Der Auftragnehmer muss spätestens drei (3) Werktage vor der Lieferung den Zeitpunkt der
Lieferung mit der oder dem BALM-Beschäftigten (oder einer Vertretungsperson), welche bzw.
welcher den Abruf getätigt hat, abstimmen. Die Lieferung muss, frei Verwendungsstelle, innerhalb
der Funktionszeiten des BALM erfolgen. Diese sind Montag bis Donnerstag, jeweils zwischen 09:00
Uhr und 14:45 Uhr und Freitag zwischen 09:00 Uhr und 13:15 Uhr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.