Beratende Begleitung des Prozesses "Transformation - Zukunft der Verwaltung gestalten" - Stadt Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0821-Dez.OB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beratende Begleitung des Prozesses "Transformation - Zukunft der Verwaltung gestalten" - Stadt Münster
Die Stadt Münster beabsichtigt die Transformation der Stadtverwaltung zu einer modernen und zukunftsgerichteten Organisation, um zukünftig schneller auf die zunehmende Häufigkeit, Geschwindigkeit und Reichweite von Veränderungen reagieren zu können. Es soll ein gemeinsames Verständnis für übergeordnete Ziele entwickelt werden, um zügig adäquate und sachgerechte Lösungen umzusetzen. Bei allem Handeln ist der Nutzen der Prozesse und Leistungen für die Bürger:innen transparent zu machen und laufend zu verbessern. Die Mitarbeitenden sollen befähigt werden, in diesem Sinn zu agieren - mit hohem Nutzen für die Stadtgesellschaft und auch zur Verbesserung der Stadt als Arbeitgeberin.
Gegenstand des Auftrags sind die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Beratungsleistungen zur Begleitung dieses Transformationsprozesses.
Stadt Münster 48143 Münster
Gegenstand des Auftrags ist die beratende Begleitung des in Abschnitt II.1.4) kurz beschriebenen und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse) näher erläuterten Transformationsprozesses für die Verwaltung der Stadt Münster.
Der Auftragnehmer hat die Stadt bei der Vorbereitung, Durchführung und Verstetigung des Transformationsprozesses umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu unterstützen und hierbei auf die Einhaltung der von der Stadt definierten übergeordneten Ziele des Prozesses hinzuwirken. Er hat den Verlauf und den Stand des Prozesses fortlaufend zu bewerten und der Stadt eigeninitiativ Vorschläge für eine Prozessoptimierung zu unterbreiten.
Bei Erbringung seiner Leistungen hat der Auftragnehmer stets zu beachten, dass ein wesentliches Ziel des Transformationsprozesses in der Befähigung der Stadtverwaltung und ihrer Mitarbeitenden besteht, die Transformationsaufgaben eigenständig bewältigen zu können und hierfür erforderliches Know-how - insbesondere in Form von Methodenkompetenz, Projektwissen und praktischen Erfahrungen - aufzubauen und zu verstetigen.
Der Auftrag umfasst zum einen als Grundleistung die Beratung der Stadt in allen die Steuerung und Lenkung des Gesamtprozesses betreffenden Fragen. Dies schließt auch die Beratung zur konkreten Herangehensweise an die Dokumentation und (interne wie externe) Kommunikation des jeweiligen Standes des Gesamtprozesses ein.
Über den Umfang der Grundleistungen hinaus hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin bei der konkreten Umsetzung des Transformationsprozesses zu beraten und zu unterstützen. Der konkrete Umfang dieser Unterstützungsleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Stand und Fortschritt des Gesamtprozesses, dem konkreten Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Auftraggeberin und den jeweiligen Vorgaben der Auftraggeberin. Hierbei kommen insbesondere folgende Leistungen in Betracht: Mitwirkung beim Aufbau des städtischen Transformationsteams, insbesondere durch Beratung zur genauen Aufgabendefinition, Coaching des Transformationsteams, insbesondere während der Aufbauphase, Mitwirkung (insb. durch fachliche Beratung) bei der Erarbeitung eines zukunftsfähigen "Neuen Zusammenarbeitsmodells" und bei der Festlegung eines Konzepts zu dessen sukzessiver Umsetzung in den Ämtern und Betrieben der Stadt Münster, Vorbereitung und Moderation von (Start-)Workshops zur Einführung des neuen Zusammenarbeitsmodells in ausgewählten Pilot-Ämtern oder Pilot-Betrieben der Stadt, Coaching ausgewählter Pilot-Ämter oder Pilot-Betriebe der Stadt unter Hinzuziehung und sukzessiver methodischer Anleitung städtischer (interner) Coaches, (individuelles) Coaching ausgewählter Führungskräfte unter Hinzuziehung und sukzessiver methodischer Anleitung städtischer (interner) Coaches sowie die fortlaufende methodische Anleitung städtischer (interner) Coaches.
Die genaue Festlegung der konkreten Leistungsinhalte und Leistungsschwerpunkte des Auftragnehmers erfolgt vornehmlich im Zuge von Projektbesprechungen.
Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, die Vertragslaufzeit durch Erklärung an den Auftragnehmer einmalig um bis zu 18 Monate zu verlängern. Die Laufzeit kann darüber hinaus einvernehmlich verlängert werden, wobei die Gesamtdauer der Vertragslaufzeit (einschließlich der festgelegten Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten) eine Dauer von 36 Monaten nicht überschreiten darf.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über die Beratung in vergleichbaren Veränderungsprozessen in den letzten 3 Jahren (Gewicht 60%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen in dieser Referenzkategorie - Grundkriterium 1.1 - (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz war die Beratung eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer sonstigen Organisation im Rahmen eines Veränderungsprozesses.
b) Die beratene Organisation beschäftigte zum Zeitpunkt des Veränderungsprozesses mindestens 1.000 Mitarbeiter:innen.
c) Der Veränderungsprozess betraf nicht (oder allenfalls nachrangig) eine Ablauf- bzw. Organisationsneustrukturierung, sondern zielte primär auf eine Änderung der Organisationskultur.
d) Die angestrebte Änderung der Organisationskultur zielte dabei sowohl nach innen als auch nach außen.
e) Der Veränderungsprozess betraf die Organisation in ihrer Gesamtheit und nicht nur einzelne Abteilungen oder Organisationsteile.
f) Die Beratungsleistungen zum Veränderungsprozess wurden bereits abgeschlossen, und zwar nicht vor dem 01.10.2020, oder sie dauern noch an und wurden vor dem 01.10.2022 begonnen.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Im Rahmen des Veränderungsprozesses fand aktiv gestaltende Mitarbeiterbeteiligung (über bloße Mitarbeiterversammlungen oder -befragungen hinaus, z.B. in Form von Workshops) statt. (Gewicht 15%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Der Veränderungsprozess zielte u.a. auf eine Kompetenzschulung der Mitarbeiter:innen zu interdisziplinärem Arbeiten ab. (Gewicht 15%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Der Veränderungsprozess zielte u.a. auf die Entwicklung von Methoden- und Managementkompetenzen der Führungskräfte und Projektverantwortlichen ab. (Gewicht 15%);
2) Referenzen über die Einführung agiler Arbeitsmethoden in den letzten 3 Jahren (Gewicht 40%) mit den Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen in dieser Referenzkategorie - Grundkriterium 2.1 - (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz war die Beratung eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer sonstigen Organisation im Rahmen eines Veränderungsprozesses.
b) Der Veränderungsprozess betraf die Einführung agiler Arbeitsmethoden.
c) In den vom Veränderungsprozess betroffenen Organisationsteilen waren zum Zeitpunkt des Veränderungsprozesses mindestens 300 Mitarbeiter:innen beschäftigt.
d) Die Beratungsleistungen zum Veränderungsprozess wurden bereits abgeschlossen, und zwar nicht vor dem 01.10.2020, oder sie dauern noch an und wurden vor dem 01.10.2022 begonnen.
2.2) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Die Referenz hatte u.a. die Einführung einer Aufgabensteuerung mit der OKR-Methode zum Gegenstand. (Gewicht 15%);
2.3) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Die Referenz hatte die Einführung agiler Arbeitsmethoden in einer öffentlichen Verwaltung (Kommune oder andere öffentliche Behörde) zum Gegenstand. (Gewicht 10%);
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über über die Beratung in vergleichbaren Veränderungsprozessen in den letzten 3 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war die Beratung eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer sonstigen Organisation im Rahmen eines Veränderungsprozesses.
b) Die beratene Organisation beschäftigte zum Zeitpunkt des Veränderungsprozesses mindestens 1.000 Mitarbeiter:innen.
c) Der Veränderungsprozess betraf nicht (oder allenfalls nachrangig) eine Ablauf- bzw. Organisationsneustrukturierung, sondern zielte primär auf eine Änderung der Organisationskultur.
d) Die angestrebte Änderung der Organisationskultur zielte dabei sowohl nach innen als auch nach außen.
e) Der Veränderungsprozess betraf die Organisation in ihrer Gesamtheit und nicht nur einzelne Abteilungen oder Organisationsteile.
f) Die Beratungsleistungen zum Veränderungsprozess wurden bereits abgeschlossen, und zwar nicht vor dem 01.10.2020, oder sie dauern noch an und wurden vor dem 01.10.2022 begonnen.
2. Referenzen über die Einführung agiler Arbeitsmethoden in den letzten 3 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war die Beratung eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer sonstigen Organisation im Rahmen eines Veränderungsprozesses.
b) Der Veränderungsprozess betraf die Einführung agiler Arbeitsmethoden.
c) In den vom Veränderungsprozess betroffenen Organisationsteilen waren zum Zeitpunkt des Veränderungsprozesses mindestens 300 Mitarbeiter:innen beschäftigt.
d) Die Beratungsleistungen zum Veränderungsprozess wurden bereits abgeschlossen, und zwar nicht vor dem 01.10.2020, oder sie dauern noch an und wurden vor dem 01.10.2022 begonnen.
3. Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter:innen im Bereich Unternehmensberatung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindestens drei zu Ziffer 1 nachgewiesene Referenzen müssen sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Die Benennung passender Referenzen zu Ziffer 2 ist keine Mindestanforderung an die Eignung.
Die Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 30 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY1ELPRLMB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html