Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe: Sammelbeschaffung von MZB mit Bootsanhängern Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0046
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: n/a
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail:
Telefon: +49 89451088960
Fax: +49 89451088969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Altlußheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altlussheim.de
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.egg-leo.de
Ort: Haßmersheim
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hassmersheim.de
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilbronn.de
Ort: Iffezheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iffezheim.de
Ort: Ilvesheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilvesheim.de
Ort: Kehl
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kehl.de
Ort: Ketsch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ketsch.de
Ort: Ladenburg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ladenburg.de
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fws.bwl.de
Ort: Lauffen am Neckar
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lauffen.de
Ort: Linkenheim-Hochstetten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.linkenheim-hochstetten.de
Ort: Murg
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-murg.de
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neckarsulm.de
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuried.net
Ort: Oberhausen-Rheinhausen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhausen-rheinhausen.de
Ort: Philippsburg
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.philippsburg.de
Ort: Rheinau
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinau.de
Ort: Rheinmünster
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinmuenster.de
Ort: Rheinstetten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinstetten.de
Ort: Sasbach a. K.
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sasbach.eu
Ort: Schwanau
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwanau.de
Ort: Wertheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wertheim.de
Ort: Zwingenberg
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zwingenberg-neckar.de
Ort: Weisweil
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weisweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe: Sammelbeschaffung von MZB mit Bootsanhängern
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.
Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).
Beteiligte Kommunen:
• Gemeinde Altlußheim
• Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
• Gemeinde Haßmersheim
• Stadt Heilbronn
• Gemeinde Iffezheim
• Gemeinde Ilvesheim
• Stadt Kehl
• Gemeinde Ketsch
• Stadt Ladenburg
• Stadt Lauffen am Neckar
• Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
• Gemeinde Murg
• Stadt Neckarsulm
• Gemeinde Neuried
• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
• Stadt Philippsburg
• Stadt Rheinau
• Gemeinde Rheinmünster
• Stadt Rheinstetten
• Gemeinde Sasbach a. K.
• Gemeinde Schwanau
• Gemeinde Weisweil
• Stadt Wertheim
• Gemeinde Zwingenberg
Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt, soweit einschlägig positiv bestätigt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
1.000.000, - EUR
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
1.000.000, - EUR
A.3.1 Referenzprojekte
Darstellung von drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung); ggf. auf einer Anlage zum Angebot.
Ein Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...
• ...es sich um eine Lieferung von Mehrzweckbooten (oder vergleichbar) und Bootsanhängern für eine Behörde und/oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben handelt und
• ...es sich um eine Tranche von mindestens 5 Stück handelt.
Erfolgreich sind Referenzprojekte, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen inkl. Bildmaterial
• Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers (Ausschlusskriterium)
Zu oben A.3.1:
Drei (3) erfolgreiche Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
KLARSTELLUNG:
Das Land Baden-Württemberg beschafft nur ein (1) MZB mit Anhänger (für die Landesfeuerwehrschule).
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist lediglich die die Beschaffung abwickelnde Stelle (sog. projektkoordinierende Stelle, siehe dazu ergänzend die Vergabeunterlagen).
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.