Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung mit einem RTW Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2023-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2324/204-3252
Fax: +49 02324/204-3229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung mit einem RTW
Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 RettG NRW, in Ausnahmefällen auch des Krankentransportes gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 RettG NRW, mit einem von der Auftraggeberin gestellten Rettungswagen am Standort Rettungswache Wildhagen (Wildhagen 2, 45525 Hattingen.
Der Rettungswagen ist 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr (Schaltjahr 366 Tage) einsatzbereit zu halten.
Feuer- und Rettungswache Wildhagen 2 45525 Hattingen Stadtgebiet Hattingen
Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 RettG NRW, in Ausnahmefällen auch des Krankentransportes gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 RettG NRW, mit einem von der Auftraggeberin gestellten Rettungswagen am Standort Rettungswache Wildhagen (Wildhagen 2, 45525 Hattingen.
Der Rettungswagen ist 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr (Schaltjahr 366 Tage) einsatzbereit zu halten.
Die Laufzeit von 9 Monaten kann vom Auftraggeber um bis zu 4 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit von 9 Monaten kann vom Auftraggeber um bis zu 4 Monate verlängert werden.
Es handelt sich um eine soziale und besondere Dienstelsitung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung zum (Nicht)Bestehen einer Vereinbarung gemäß §§ 2, 3 GWB (Formular 324 EU)
1b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB (Formular 521 EU)
1c) Eigenerklärung zur Umsetzung der VO 833/20145/EU (Formular 523 EU)
2a) Bilanz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder, sofern keine Bilanzierungspflicht besteht, Eigenkapitalbescheinigung entsprechend §2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV
2b) Nachweis über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Deckungssummen gemäß "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung"
zu 2b) Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
- EUR 5.000.000,00 für Personenschäden;
- EUR 3.000.000,00 für Sachschäden; und
- EUR 50.000,00 gegen Vermögensschäden.
Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 13.
3a) Auflistung der für die Leistungsausführung vorgesehenen Rettungsdienstmitarbeiter (Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten) gemäß Formular "Rettungsdienstpersonal"
3b) Nachweise der geforderten Qualifikationen ("Notfallsanitäter", "Rettungssanitäter" bzw. "Rettungsassistent") der für die Leistungsausführung vorgesehenen Rettungsdienstmitarbeiter
3c) Benennung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person bzw. Personen (vgl. § 13 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 RettG NRW) gemäß Formular "Rettungsdienstpersonal"
3d) Nachweis bzw. Nachweise der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person bzw. Personen
zu 3d) Die fachliche Eignung kann entweder durch das Bestehen einer Prüfung bei einer rettungsdienstlichen Genehmigungsbehörde oder durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Betrieb für Notfallrettung oder Krankentransport nachgewiesen werden.
In ersterem Falle ist ein Nachweis über das Bestehen der Prüfung mit dem Angebot einzureichen.
In letzterem Falle sind mit dem Angebot einzureichen:
- eine Erklärung bzw. Erklärungen des bzw. der Rettungsdienstunternehmen, in denen die Person in den letzten drei Jahren tätig war bzw. ist, über Inhalt und Dauer der Tätigkeit, sowie
- ein Nachweis der Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und/oder Krankentransport bzw. der Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst für die genannten Rettungsdienstunternehmen
Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Für die Auftragserteilung findet das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Anwendung. Hieraus ergeben sich Pflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, die u.a. vertraglich geregelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hattingen
Zentrale Vergabestelle
EG, Zi. 4
Rathausplatz 1
45525 Hattingen
Bieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anfragen zum Verfahren nur über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über das Bietertool im Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Angebote, die per Email, postalisch oder über den Kommunikationsbereich im Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropoloe Ruhr eingereicht werden, können nicht gewertet werden. Sollten Probleme beim Hochladen des Angebots auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform Fa. Cosinex Service & Support Center unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Bitte protokollieren Sie dies und informieren zusätzlich die Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDDLP5
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.