2023-0680 Abtransport und Verwertung/Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Schadstoffe") Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0680
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2032837925
Fax: +49 2032832883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0680 Abtransport und Verwertung/Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Schadstoffe")
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln auf den Recyclinghöfen gefährliche (schadstoffhaltige) Abfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbe. Diese Abfälle sind in unregelmäßigen Abständen, nach vorheriger Absprache, von 3 Recyclinghöfen abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung zuzuführen.
Die gefährlichen Abfälle sind von den folgenden Recyclinghöfen abzuholen und zur Behandlungsanlage/ Zwischenlager zu transportieren:
- Recyclinghof Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
- Recyclinghof Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg
- Recyclinghof Süd, Kaiserswerther Str. 210 - 212, 47259 Duisburg
Die gefährlichen Abfälle werden grundsätzlich entsprechend den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nach ADR oder Ausnahme Nr. 20 der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) verpackt und größtenteils in ASP"s (800 Liter) bzw. Spannringdeckelfässern (120/ 60 Liter) zum Abtransport bereitgestellt.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Folgende gefährliche Abfälle nach Art und Menge fallen im Leistungszeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025 (24 Monate) an:
- Verpackungen d. Rückstände gef. Stoffe enth. o. d. gefährliche Stoffe verunreinigt sind, AVV 150110
ca. 2.200 kg
- Aufsaug- u. Filtermaterialien (einschl. Ölfilter) Wischtücher u. Schutzkleidung die durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind, AVV 150202
ca. 24.000 kg
- Transformatoren u. Kondensatoren die PCB enthalten, AVV 160209
ca. 250 kg
- Gef. Stoffe enth. Gase in Druckbehältern einschl. Halonen (inkl. Feuerlöscher), AVV 160504
ca. 42.000 kg
- Gebrauchte anorganische Chemikalien, AVV 160507
ca. 15.000 kg
- Gebrauchte organische Chemikalien, AVV 160508
ca. 200 kg
- Lösemittel, AVV 200113
ca. 120.000 kg
- Säurenm, AVV 200114
ca. 10.000 kg
- Laugen, AVV 200115
ca. 16.000 kg
- Pestizide, AVV 200119
ca. 6.000 kg
- Hg-haltige Abfälle, AVV 200121
ca. 300 kg
- Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze die gefährliche Stoffe enthalten, AVV 200127
ca. 75.000 kg
Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten 2 Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Hinweis:
Unter der Abfallschlüsselnummer AVV 16 05 04 werden von der AG auch Feuerlöscher gesammelt.
Zur Leistungserbringung gehört ebenfalls die Gestellung von ca. 950 ASP (ca. 40 Stck./ Monat) über den gesamten Leistungszeitraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Transportieren, Lagern, Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen der unter der Ziffer 2.1 aufgeführten gefährlichen Abfälle inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Transportieren, Lagern, Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen der unter der Ziffer 2.1 aufgeführten gefährlichen Abfälle inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1EC45D75
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.