2023-0202, Abrollbehälter Sonderlöschmittel inklusive Beladung in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0202
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 105
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2144063080
Fax: +49 2144065532
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0202, Abrollbehälter Sonderlöschmittel inklusive Beladung in 2 Losen
Beschaffung eines Abrollbehälters Sonderlöschmittel inkl. Beladung in 2 Losen
Lieferung eines Abrollbehälter mit Kofferaufbau zur Nutzung als "AB- Sonderlöschmittel" nach DIN 14505, DIN VDE 0100-717:2010-10, DIN EN 1846-2, DIN EN 14502-3 sowie mitgeltende Normen
Abrollbehälter "SB Löschmittel"
Abholung erfolgt am Werkstandort des Auftragnehmenden
Lieferung eines Abrollbehälter mit Kofferaufbau zur Nutzung als "AB- Sonderlöschmittel" nach DIN 14505, DIN VDE 0100-717:2010-10, DIN EN 1846-2, DIN EN 14502-3 sowie mitgeltende Normen in 2 Losen
Beladung für Abrollbehälter "SB Löschmittel"
Lieferung erfolgt an Auftragnehmenden aus Los 1
Lieferung eines Abrollbehälter mit Kofferaufbau zur Nutzung als "AB- Sonderlöschmittel" nach DIN 14505, DIN VDE 0100-717:2010-10, DIN EN 1846-2, DIN EN 14502-3 sowie mitgeltende Normen in 2 Losen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Formblatt VVB 633 - Angebotsschreiben
2. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
2. Formular "Abfrage Unternehmensdaten für Eignungsprüfung"
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist.
Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden keine besonderen Anforderungen gestellt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden keine besonderen Anforderungen gestellt.
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
2. Eigenerklärung NRW-Sanktionen
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen:
1. Abfrage Unternehmensdaten für Eignungsprüfung.pdf
2. Offenlegung der Kalkulation der Angebotssumme; einzureichen in einem verschlossenen Umschlag (dieser wird nur im Bedarfsfalle unter Wahrung des Unternehmensbetriebsgeheimnisses durch städtische Mitarbeiter geöffnet und ansonsten verschlossen verwahrt)
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 12. Oktober 2023 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRY150RM802
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland