FE 04.0350/2023/ARB - Internationale Lebenszyklusanalyse-Tools für den Straßenbau_Vergleichsanalyse und Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 04.0350/2023/ARB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0350/2023/ARB - Internationale Lebenszyklusanalyse-Tools für den Straßenbau_Vergleichsanalyse und Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland
FE 04.0350/2023/ARB - Internationale Lebenszyklusanalyse-Tools für den Straßenbau_Vergleichsanalyse und Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Straßen sind nicht nur in Deutschland ein wichtiger Bereich der Verkehrsinfrastruktur und ein fester Bestandteil des täglichen Lebens. Der Bau von Straßen ist jedoch auch mit dem Verbrauch natürlicher Ressourcen, dem Flächenverbrauch, den entstehenden Emissionen und der Abfallerzeugung verbunden. Die Zunahme von Problemen bei der Verfügbarkeit von Ressourcen sowie das steigende Umweltbewusstsein in der Gesellschaft stellt die Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft vor wichtige neue Herausforderungen. Die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment LCA; auch Ökobilanz) ist eine etablierte und standardisierte Methode zur gesamtheitlichen Bewertung und hilft dabei, die ökologische Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen übergreifend einzuordnen. Bislang wurden im Bereich der Straßeninfrastruktur bereits verschiedene Projekte bezüglich der Ökobilanzierung durchgeführt, allerdings gibt es hierfür in Deutschland derzeit noch kein offizielles System. Im Gegensatz dazu gibt es auf europäischer und internationaler Ebene bereits verschiedene Ansätze und Umsetzungen. Neben den grundsätzlichen nationalen Regelungen kommen hierbei Softwaretools zum Einsatz, um eine schnelle, einheitliche und einfache Anwendung durch Verwaltungen und Industrie zu ermöglichen. Beispiele für solche Tools sind auf europäischer Ebene DuboCalc (Niederlande), Ecorce und SEVE (Frankreich), Carbon tool (UK), EFFEKT/VegLCA (Norwegen), Klimatkalkyl (Schweden) sowie LICCER (Europäisches Projekt). Weltweit finden sich weitere Systeme wie in den USA und Australien (Carbon gauge).
Ziel des Projektes ist es, eine möglichst vollumfängliche Darstellung der derzeit vorhandenen internationalen Software-Umsetzungen für Lebenszyklusanalysen (Ökobilanzen) am Straßenbauwerk zu liefern. Hierbei soll ein besonderes Augenmerk darauf liegen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Tools herauszuarbeiten, aber auch nötige Anpassungen für eine mögliche deutsche Umsetzung sichtbar zu machen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr 1: Vertiefte Fachkenntnisse und baupraktische Erfahrungen in der Bearbeitung von Straßeninfrastrukturmaßnahmen über den gesamten Lebenszyklus mit Schwerpunkt Straßenbau (Asphalt, Beton, Erdbau) - nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren.
Nr.2: Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Bearbeitung des Themenfeldes zur Nachhaltigkeitsbewertung von Straßeninfrastrukturen - nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren.
Nr.3: Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Software-Entwicklung, -Konzeptionierung bzw. -Analyse - nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren inklusive kurze Inhaltsangabe (formlos).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.