FE 82.0818/2023 - Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones im Pkw-, Rad- und Fußverkehr 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0818/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0818/2023 - Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones im Pkw-, Rad- und Fußverkehr 2024
FE 82.0818/2023 - Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones im Pkw-, Rad- und Fußverkehr 2024
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
FE 82.0818/2023 Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones im Pkw-, Rad- und Fußverkehr 2024
Mit der steigenden Verbreitung von Smartphones hat auch deren Verwendung im Straßenverkehr beim Fahren von Pkw und Fahrrad sowie als zu Fuß Gehende zugenommen. Ein hohes Gefährdungspotential bergen dabei insbesondere die Anwendungen dieser Geräte, die mit langen Blickabwendungen vom Verkehrsgeschehen einhergehen. Daten zur Verbreitung der Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr stellen daher eine Grundlage für die Verkehrssicherheitsbewertung sowie für die Entwicklung und Begleitung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen dar.
Mit diesem Projekt werden sollen die im Jahr 2022 erstmalig durchgeführten Erhebungen zur Nutzungshäufigkeit von Smartphones im Pkw-, Rad- und Fußverkehr fortgeführt werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Der Auftragnehmer muss über Kenntnisse und langjährige Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Auswertung von Straßenverkehrsbeobachtungen verfügen; nachzuweisen durch: mindestens zwei Referenzprojekte für durchgeführte Straßenverkehrsbeobachtungen aus den letzten 5 Jahren. Der Auftragnehmer muss über ausreichende technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenen Leistung verfügen; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 1
Der Auftragnehmer muss über ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung (unter namentlicher Nennung der vorgesehenen Projektleitung und der vorgesehenen Hauptbearbeiter bzw.-bearbeiterinnen, sofern zumutbar) verfügen.; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 2
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.