Ausstattung Foyer an den Kaufmännischen Schulen Tecklenburger Land Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-40-215-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2551691291
Fax: +49 25516991291
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Foyer an den Kaufmännischen Schulen Tecklenburger Land
Ausstattung des Foyers der Schule mit Tischen, Stühlen, Sitzelementen und Sofas.
Kaufmännische Schulen Tecklenburger Land Wilhelmstr. 4 -6 49477 Ibbenbüren
Ausstattung des Foyers der Schule mit Tischen, Stühlen, Sitzelementen und Sofas.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
- Produktdatenblätter der angebotenen Möbel, aus denen die Einhaltung der genannten Vorgaben hervorgeht
- Nachweis eines Umweltmangement-Verfahrens z. B. DIN-EN ISO 14001 oder EMAS oder vergleichbar (bezogen auf den Hersteller)
- Nachweis eines Qualitätsmangement-Verfahren, z. B. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (bezogen auf den Hersteller)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Zu allen angebotenen Produkten müssen Produktdatenblätter beigefügt werden. Aus den Produktdatenblättern muss erkennbar sein, dass das jeweilige Produkt den Eigenschaften aus der Leistungsbeschreibung entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In der Leistungsbeschreibung werden Leitprodukte angegeben. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte dienen jedoch nur der Verdeutlichung eines Qualitätsstandards. Alle Produktangaben sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer in allen Bereichen auf gesonderte Aufforderung nachzuweisen
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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2L6ZV
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.