Kreishaussanierung: 1. BA Maler und Lackierarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-230/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaussanierung: 1. BA Maler und Lackierarbeiten
Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt die Sanierung des
Kreishauses Recklinghausen.
Das Kreishaus Recklinghausen ist ein freistehendes
Verwaltungsgebäude für zukünftig ca. 1000 Beschäftigte mit
umliegenden Parkplatzflächen und begrünten Außenanlagen auf
einer ca. 36.700 m²großen Grundstücksfläche.
Die maximale Ausdehnung des Gebäudekomplexes beträgt ca.
148 m x 108 m mit insgesamt fünf Bauteilen (Bauteil A - E). Vier
Bauteile (Bauteil A - D) gruppieren sich jeweils um großzügige
Innenhöfe (ca. 32 m x 18 m) mit bis zu fünf oberirdischen
Geschossen. Das Bauteil E besteht aus zwei oberirdischen
Geschossen und fügt sich in seiner Form sowie seiner gedrehten
Ausrichtung als eine Art Sonderelement in das Ensemble ein.
Der gesamte Gebäudekomplex ist vollständig unterkellert. Die
bestehende Bruttogrundfläche liegt bei ca. 32. 000 m².
Gegenstand dieser Ausschreibung sind diverse Maler- und Lackierarbeiten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Kreis Recklinghausen, Der Landrat Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Hauptmassen / LV Inhalte gem. der Zuarbeit zur Veröffentlichung
- Abdeckarbeiten versch. Bauteile,
- 600 m² Kalkzementputz inkl. Kleinflächen,
- 150 m² Gipsputz inkl. Kleinflächen,
- 1200 m² Ausbesserungen mittels Fleckspachtelung
- 8500 m² Q3 Spachtelung von GK-Wänden,
- 3000 m² Q3 Gipsputz,
- 13000 m² Wandbeschichtung,
- 1000 m² Multicolorwandbeschichtung Treppenhäuser,
- 5400 m² Deckenbeschichtung,
- 400 m² Bodenbeschichtung 2K,
- Lackierung 170 ST Stahlumfassungszargen,
- 20 St Stahleckzargen,
- 25 St Stahltürblätter,
- 1300 m Beschichtung Stahl-Heizleitungen,
- 17 St. Etagenziffern, H: 2,10m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien.
Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen).
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung").
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Im Rahmen der Beauftragung ist die Urkalkulation (Formblatt 233) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Zimmer 1.4.06
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DFY9
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.