Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" für die Wohnbebauung Lotte-Schafwinkel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zechenstraße 10
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SWTE Kommunal GmbH & Co. KG
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swte-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" für die Wohnbebauung Lotte-Schafwinkel
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung "Gebäude und
Innenräume" gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI zum Zwecke der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern
sowie von ggf. zwei Tiefgaragen als alternativen Lösungsansatz zu Stellplätzen im Außenbereich der beiden
Gebäude. Insgesamt sollen 20 Wohneinheiten verteilt auf 12 und 8 Wohneinheiten pro Mehrfamilienhaus
und 75% geförderter Wohnraum gemäß dem „Wohnraumförderprogramm 2023 – 2027“ des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) entstehen. Dem
Förderprogramm liegen die „Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Runderlass
vom 15. Februar 2022, 54.02.03.01- 279/2023)“ zugrunde.
Gemeinde Lotte
Die SWTE Kommunal GmbH & Co. KG beauftragt im Rahmen des Projekts „Innovatives Bauen im
Tecklenburger Land“ die Planung von zwei Mehrfamilienhäusern sowie von zwei Tiefgaragen als alternativen
Lösungsansatz zu Stellplätzen im Außenbereich der beiden Gebäude im Neubaugebiet Lotte-Schafwinkel
der Gemeinde Lotte. Das Baufeld liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 81 „Schafwinkel“ und ist Teil
des Programms kooperative Baulandentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sollen 20
Wohneinheiten verteilt auf 12 und 8 Wohneinheiten pro Mehrfamilienhaus und 75% geförderter Wohnraum
gemäß dem „Wohnraumförderprogramm 2023 – 2027“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) entstehen. Dem Förderprogramm liegen
die „Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Runderlass vom 15. Februar 2022,
54.02.03.01- 279/2023)“ zugrunde.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungsphasen (LPH) 1 - 4 bezogen auf die Grundleistungen sowie die verbindlichen besonderen Leistungen gemäß Planervertrag beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (LPH) 5 - 9 sowie der optionalen besonderen Leistungen gemäß Planervertrag erfolgen entsprechend den Regelungen im Planervertrag.
Das bei der Entwicklung des Baufeldes beratende Büro wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die Planungsskizze in Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" für die Wohnbebauung Lotte-Schafwinkel
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe:
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag) zu benennen und die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage 3a zum Teilnahmeantrag) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die
Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zum Teilnahmeantrag) jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
Nachunternehmer:
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags
durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage 2 zum Teilnahmeantrag) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in
Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 2a zum Teilnahmeantrag mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 2a zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen
Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch Anlage 4 zum Teilnahmeantrag.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html