2023-0683 Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung - Teilprojekt 1: Planungsleistung für die Sanierung der Kaskade (2 Lose) im Kaiserbergpark in Duisburg - Duissern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0683
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 203/283-4390
Fax: +49 203/283-2883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0683 Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung - Teilprojekt 1: Planungsleistung für die Sanierung der Kaskade (2 Lose) im Kaiserbergpark in Duisburg - Duissern
Die mit dieser Ausschreibung angefragten Leistungen einschließlich aller erforderlichen Feldarbeiten und Büroarbeiten nach HOAI Freianlagenplanung und Ingenieurbauwerke, sollen zur Sanierung der Parkanlage dienen.
Eine Vergabe zweier Lose an einen Bieter ist zulässig
Ausschreibung von freiberuflichen Planungsleistungen "Ingenieurbauwerke"
Stadt Duisburg, Umweltamt - 31-02 Friedrich-Wilhelm-Straße 96 47051 Duisburg
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Ausschreibung von freiberuflichen Planungsleistungen "Freianlagenplanung"
Stadt Duisburg, Umweltamt - 31-02 Friedrich-Wilhelm-Straße 96 47051 Duisburg
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
a) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (Objektplanung von Freianlagen) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
b) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.
b) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,50 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,50 Mio Euro (netto) gegeben ist.
a) Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen sowie über die persönliche Sachkunde (Ausschlusskriterium)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht. (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV).
b) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragsvolumens, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung für wesentliche Leistungen zur Überprüfung der Vergleichbarkeit und Leistungsfähigkeit vorzulegen.
d) Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen (Ausschlusskriterium)
Die Bieterin/Bietergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
a) Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen sowie über die persönliche Sachkunde (Ausschlusskriterium)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht. (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV).
Mindestanforderung ist, dass für die Leistungserbringung mindestens 2 Personen (Projektteam) benannt werden, die für die tatsächliche Leistungerbringung zuständig sind und für den Leistungszeitraum zur Verfügung stehen. Der Bieter hat einen Koordinator und einen entsprechenden Vertreter zu benennen und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden sollen. Des weiteren hat der Bieter geeignete Nachweise / Referenzen über die persönliche Sachkunde des benannten Koordinators einzureichen.
Weitere Mindestanforderung ist, dass der benannte Koordinator und sein Stellvertreter die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Staat. Gepr. Techniker (od. gleichwertiger Berufsabschluss) tragen und mind. eine 3 jährige Berufserfahrung in der Landschaftsarchitektur und Koordination im Baustellenbereich nachweisen. Die Nachweise der persönlichen Qualifikationen sind in geeigneter Form darzulegen.
b) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragsvolumens, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung für wesentliche Leistungen zur Überprüfung der Vergleichbarkeit und Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Mindestanforderung ist hierbei, dass:
- mindestens 3 Referenzen für die Planungen der Landschaftsarchitektur von denkmalgeschützte Garten-, Parkanlagen mit einer Fläche von min. 5000m2 und
- mindestens 2 Referenzen aus dem Bereich Brunnenbau, Gewässertechnik, Gartenteiche, Regenwassermanagement
aus den letzen 10 Jahren vorgelegt werden, deren Prüf- oder Beratungsanforderungen abgeschlossen und mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind. Aus jedem Leistungsbereich muss in mindestens einer Referenz sowohl die Entwurfsphase, als auch die Bauphase bis zur Fertigstellung mindestens einmal komplett durchlaufen sein. Das kann aber auch in der Weise nachgewiesen werden, dass in einem Teilprojekt nur Planungen erbracht wurden und in einem anderen nur die Bauphase begleitet wurde. Maßgeblich ist, dass mindestens einmal in Summe alle Leistungen erbracht wurden,
(§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat die Bieterin auf Verlangen Aus-künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art die Bieterin wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeit-nehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhun-dert Euro belegt worden ist
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1E01S9JJ
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.