Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen 2023/2024 Los 1 bis 3 - Rahmenvereinbarung. Referenznummer der Bekanntmachung: 23-133-oV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alfredstraße 163
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
E-Mail:
Telefon: +49 2018866126
Fax: +49 2018866006
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen 2023/2024 Los 1 bis 3 - Rahmenvereinbarung.
Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen 2023/2024 Los 1 bis 3 - Rahmenvereinbarung 2023/2024, optional 2024/2025.
Rohrmasten, Sperrpfähle, Rohrverlängerungen, Zubehör
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 78 45139 Essen Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer optionalen Vertragsverlängerung von weiteren 12 Monaten seitens des Auftraggebers.
Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen Los 1 bis Los 3.
1. Liefermengen
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H. liegen darf.
2. Auftragserteilung
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Lieferungen getrennt nach Losen zu vergeben. Im Bedarfsfall werden schriftliche Einzelaufträge erteilt. Die vereinbarten Nettopreise sind Festpreise und gelten für die Dauer von mindestens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der AG diesen nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Jahres, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt. Die vereinbarten Nettopreise gelten dann auch für das Folgejahr. Der AG behält sich weiterhin vor, die Materialien durch eine Materialprüfungsanstalt prüfen zu lassen. Wenn sich herausstellt, dass die Materialien und die Verzinkung nicht den Anforderungen entsprechen, gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Auftragnehmers (AN).
3. Lieferzeit
Die Lieferungen müssen spätestens 25 Arbeitstage nach vorheriger fernmündicher oder schriftlicher Auftragserteilung erfolgen.
4. Lieferungen
Die Anlieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof Elisenstraße 78, 45139 Essen zu erfolgen.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung gegen Korrosion beträgt 5 Jahre.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate nach Auftragserteilung. Der Vertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer optionalen Vertragsverlängerung von weiteren 12 Monaten seitens des Auftraggebers.
Der Vertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Schutzgeländer
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 78 45139 Essen Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer optionalen Vertragsverlängerung von weiteren 12 Monaten seitens des Auftraggebers.
Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen Los 1 bis Los 3.
1. Liefermengen
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H. liegen darf.
2. Auftragserteilung
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Lieferungen getrennt nach Losen zu vergeben. Im Bedarfsfall werden schriftliche Einzelaufträge erteilt. Die vereinbarten Nettopreise sind Festpreise und gelten für die Dauer von mindestens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der AG diesen nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Jahres, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt. Die vereinbarten Nettopreise gelten dann auch für das Folgejahr. Der AG behält sich weiterhin vor, die Materialien durch eine Materialprüfungsanstalt prüfen zu lassen. Wenn sich herausstellt, dass die Materialien und die Verzinkung nicht den Anforderungen entsprechen, gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Auftragnehmers (AN).
3. Lieferzeit
Die Lieferungen müssen spätestens 25 Arbeitstage nach vorheriger fernmündicher oder schriftlicher Auftragserteilung erfolgen.
4. Lieferungen
Die Anlieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof Elisenstraße 78, 45139 Essen zu erfolgen.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung gegen Korrosion beträgt 5 Jahre.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate nach Auftragserteilung. Der Vertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer optionalen Vertragsverlängerung von weiteren 12 Monaten seitens des Auftraggebers.
Der Vertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Stilpoller, Stilschwenkschranken, Zubehör
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 78 45139 Essen Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer optionalen Vertragsverlängerung von weiteren 12 Monaten seitens des Auftraggebers.
Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen Los 1 bis Los 3.
1. Liefermengen
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H. liegen darf.
2. Auftragserteilung
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Lieferungen getrennt nach Losen zu vergeben. Im Bedarfsfall werden schriftliche Einzelaufträge erteilt. Die vereinbarten Nettopreise sind Festpreise und gelten für die Dauer von mindestens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der AG diesen nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Jahres, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt. Die vereinbarten Nettopreise gelten dann auch für das Folgejahr. Der AG behält sich weiterhin vor, die Materialien durch eine Materialprüfungsanstalt prüfen zu lassen. Wenn sich herausstellt, dass die Materialien und die Verzinkung nicht den Anforderungen entsprechen, gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Auftragnehmers (AN).
3. Lieferzeit
Die Lieferungen müssen spätestens 25 Arbeitstage nach vorheriger fernmündicher oder schriftlicher Auftragserteilung erfolgen.
4. Lieferungen
Die Anlieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof Elisenstraße 78, 45139 Essen zu erfolgen.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung gegen Korrosion beträgt 5 Jahre.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate nach Auftragserteilung. Der Vertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer optionalen Vertragsverlängerung von weiteren 12 Monaten seitens des Auftraggebers.
Der Vertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen:
324 EU - Angebotsschreiben Bedingung an die Auftragsausführung
521 EU Eigenerklaerung Ausschlussgruende Bedingung an die Auftragsausführung
531 EU 10-2018 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung
532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe
533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen
LV-Kurztext.PDF
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen:
324 EU - Angebotsschreiben Bedingung an die Auftragsausführung
521 EU Eigenerklaerung Ausschlussgruende Bedingung an die Auftragsausführung
531 EU 10-2018 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung
532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe
533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen
LV-Kurztext.PDF
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Angebotsöffnung erfolgt nach § 55 Absatz 2 VgV.
§ 55 Absatz 2 VgV lautet:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn
nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr.
Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H. liegen darf.
Der wirtschaftlichste Bieter hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Auftrags in Höhe seines Angebots. Der Jahresumsatz ist abhängig vom Umfang der erforderlichen Arbeiten.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Lieferungen getrennt nach Losen zu vergeben.
Im Bedarfsfall werden schriftliche Einzelaufträge erteilt.
Die vereinbarten Nettopreise sind Festpreise und gelten für die Dauer von mindestens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der AG diesen nicht drei Monate vor Ablauf des ersten
Jahres, auch ohne Angabe von Gründen,
kündigt. Die vereinbarten Nettopreise gelten dann auch für das Folgejahr.
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY1B12MXDU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889