BGI_Do_OPG Referenznummer der Bekanntmachung: Baugewerbe-Innung Dortmund - Objektplanung Gebäude
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Reihe 62
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle (Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://baugewerbe.handwerk-dortmund.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BGI_Do_OPG
Die Baugewerbe-Innung Dortmund und Lünen beabsichtigt am Standort Dortmund-Körne den Ersatzneubau des größtenteils in die Jahre gekommenen Bildungszentrums "Ausbildungszentrum-Bau", um es zukunftsfähig zu gestalten.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die hierzu erforderliche Leistung der "Objektplanung Gebäude" gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI 2021 in den LPH 1 - 9 inkl. Besonderer Leistungen.
Die Anforderungen an den Ersatzneubau hinsichtlich
der "Objektplanung Gebäude" werden in Anlehnung an die Anlage 10 HOAI 2021 der Honorarzone III zugeordnet.
Baugewerbe-Innung Dortmund und Lünen Lange Reihe 62 44143 Dortmund
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen Abriss- und Ersatzneubaumaßnahmen inkl. Stellplatzschaffung ergriffen werden. Diese beinhalten interdisziplinäre Planungsleistungen mit dem Ziel, im Rahmen der Budgetvorgaben energieeffizient und nachhaltig zu bauen.
Im Rahmen der Projektvorbereitung wurde durch das BIBB das Büro "Projekt & Planungsbüro Bodensee" mit der Erstellung eines Gutachtens zur Bedarfsermittlung und Umsetzungsfähigkeit der Maßnahmen beauftragt.
Zusätzlich zu dem im Rahmen des Gutachtens erarbeiteten Entwurf, wurde ein Vorentwurf zur Umsetzung des Neubaus erstellt, welcher bereits vom Bauordnungsamt mit einer positiven Bauvoranfrage bewertet wurde. Die Bauvoranfrage bestätigt u. a. eine Überschreitung der Baugrenze. Der Entwurf kann - nach Bedarf - durch die Bewerber als Grundlage für die weitere Planung dienen. Dennoch wird eine Überprüfung / Bewertung des Entwurfes auf mögliche Optimierungspotenziale durch die Büros begrüßt.
Gemäß des beiliegenden Gutachtens stellt sich die nachfolgend dargestellte Variante 2 als zweckmäßige und wirtschaftliche Variante dar:
- Neubau, um Bedarfsfläche zu realisieren
- Bestandsgebäude (Lange Reihe 60) abbrechen
- 4.472 m² Grundstücksfläche (Lange Reihe 60)
- Schaffung von erforderlichen Stellplätzen auf einem vom AG zur Verfügung gestellten Grundstück
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf max. 5 zu beschränken. Sollten mehrere Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt eine Bewertung der eingreichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der nachfolgenden Kriterien. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los. Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
1. Referenz:
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 12 Punkte)
- Art der Leistung (max. 8 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 15 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Projektvolumens (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (BGF) (max. 12 Punkte)
- Verwendung von Fördermitteln (max. 10 Punkte)
2. Referenz:
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 8 Punkte)
- Art der Leistung (max. 8 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Projektvolumens (max. 9 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (BGF) (max. 10 Punkte)
- Verwendung von Fördermitteln (max. 10 Punkte)
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bieter im Verhandlungsverfahren verwendet.
Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen berücksichtigt. In der Gesamtbewertung fließen jedoch lediglich die ZWEI Referenzen mit der höchsten Einzelbewertung ein. Es sind daher mindestens zwei separate Referenzprojekte einzureichen. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl an Referenzen führt somit nicht automatisch zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung. Es wird darum gebeten, die Anzahl der einzureichenden Referenzen auf das erforderliche Maß zu begrenzen.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über die jeweilige Referenz kumulativ erfüllt sein:
Eine der beiden wertungsfähigen Referenzen muss ein Projekt
1. Eine Referenz für "Objektplanung Gebäude":
- Eine vergleichbare Leistung für "Bildungszentren" oder vergleichbare Objekte des Bereichs "Ausbildung /Wissenschaft / Forschung" bzw. "Büro / Verwaltung / Staat / Kommune" bzw. "Gesundheit / Betreuung" gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2021 als (Erweiterungs-)Neubau mit einer HZ > II
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau / Erweiterungsneubau eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 5 Leistungsphasen im Bereich LPH 1 - 9 (mind. LPH 6 bis 8)
- Eine vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 300 - 400) > 5.000.000 EUR netto
2. Eine Referenz für "Objektplanung Gebäude":
- Eine vergleichbare Leistung für "Bildungszentren" oder vergleichbare Objekte des Bereichs "Ausbildung /Wissenschaft / Forschung" bzw. "Büro / Verwaltung / Staat / Kommune" bzw. "Gesundheit / Betreuung" gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2021 als (Erweiterungs-)Neubau mit einer HZ > III
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau / Erweiterungsneubau eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 6 Leistungsphasen im Bereich LPH 1 - 9 (mind. LPH 6 bis 8)
- Eine vergleichbare Leistung mit vorläufigen Baukosten (KG 300 - 400) > 8.000.000 EUR netto
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 - 4
2. Stufe: LPH 5 - 9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.
Nachweis der technischen Leitung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VVG 2021):
- Der Nachweis der fachlichen Eignung der nachfolgenden Person/en ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen.
- Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hierbei ist die Bauvorlageberechtigung der nachfolgenden Person/en erforderlich.
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis
III.1.2)
- Bankerklärung,
- Berufshaftpflichtversicherung,
- Nachweis über den Gesamtumsatz,
- Nachweis über den Umsatz entsprechend der Dienstleistung,
- Auszug Handels- bzw. Berufsregister
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 6 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021): Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 3.000.000,00 EUR, für Sonstige Schäden 3.000.000,00 EUR
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz "Objektplanung Gebäude" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind. 500.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013)
- Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (Kompatibel zu AG)
- Erstellung und Auswertung von Ausschreibungen gem. StLB-Bau und unter Berücksichtigung der Vorgaben des VHB Bund in der aktuellsten Fassung
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
- Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung, stellv. Projektleitung und Objektüberwachung (Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer)
- Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021): Mind. 5 Personen (festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen)
gem. §75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6WBR
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514112165
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.