Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000398
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 761201-4083
Fax: +49 761201-4089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg
Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg (12 Lose)
Freiburg i. Br.
Neuausrichtung der Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg (12 Lose), zum 1.1.2020.
Vergabe einer sozialen Dienstleistung gemäß § 64 VgV i. V. m. § 130 GWB.
Quartiersarbeit will die sozial benachteiligte Gruppen in einem Stadtteil ermutigen, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen und greift Themen auf, die den Bewohnerinnen und Bewohner wichtig sind. Dazu vernetzen Quartiersarbeiter_innen vor Ort Menschen und Institutionen, koordinieren Aktivitäten und Projekte,unterstützen bürgerschaftliches Engagement und fördern die Selbstorganisation.
Zur Quartiersarbeit gehören eine Anlaufstelle (z. B. Quartiersbüro oder Stadtteiltreff) und Räume, in denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner treffen können. Das Vertragsverhältnis kann optional einmalig um weitere 4 Jahre verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt je Los maximal 8 Jahre.
- Los 2: Haslach und Haid
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg / Stühlinger
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7) und V.2.4) – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i. Br.
Neuausrichtung der Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg (12 Lose), zum 1.1.2020.
Quartiersarbeit will die sozial benachteiligte Gruppen in einem Stadtteil ermutigen, ihre Angelegenheiten selbstin die Hand zu nehmen und greift Themen auf, die den Bewohnerinnen und Bewohner wichtig sind. Dazu vernetzen Quartiersarbeiter_innen vor Ort Menschen und Institutionen, koordinieren Aktivitäten und Projekte, unterstützen bürgerschaftliches Engagement und fördern die Selbstorganisation.
Zur Quartiersarbeit gehören eine Anlaufstelle (z. B. Quartiersbüro oder Stadtteiltreff) und Räume, in denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner treffen können. Das Vertragsverhältnis kann optional einmalig um weitere 4 Jahre verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt je Los maximal 8 Jahre.
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Nachtrag 1 für das Los 2 (Stadtteile Haslach und Haid):
Die Vergabe jeweils einer zusätzlichen 0,5 VZÄ Quartiersarbeit in den beiden Stadtteilen an einen anderen Träger mittels neuem öffentlichen Vergabeverfahren wäre für die Auftraggeberin mit einem erheblichen Ressourceneinsatz sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die Auftragsänderung ergibt sich durch zunehmende Bedarfslagen, insbesondere auch in Folge einer wachsenden Bevölkerung durch weitere Baubereiche, was zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens in diesem Umfang nicht vorhersehbar war. Der Gesamtcharakter des Auftrags hat sich nicht geändert. Die Leistungen werden im Wesentlichen nicht verändert, sondern in erster Linie erhöht sich lediglich der Stellenanteil. Siehe im Weiteren VII.2.2.
Die vom Nachbarschaftswerk aufgebauten Netzwerke und Arbeiten mit den Menschen im Quartier könnten nicht so ohne weiteres kurzfristig beendet werden bzw. wären mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Vergabe an einen anderen Träger wäre mit potenziellen Einbußen der Qualität verbunden, da ein Großteil der Ressource zunächst in die Analyse des Quartiers, den Neuaufbau von Netzwerken und das Kennenlernen der Bewohner_innen fließen würde. Die vom Verein bereits begonnene Arbeit mit den vorhandene Strukturen und Netzwerken soll durch die personelle Erweiterung gestärkt fortgeführt werden, um auch eine Kontinuität und Verlässlichkeit aus einer Hand im Quartier zu gewährleisten.