Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung (Los 1), motormanueller Holzernte (Los 2) und Holzbringung (Los 3) im Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/12/018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsstraße 15
Ort: Bad Driburg
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33014
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 25191797-0
Fax: +49 25123724194
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung (Los 1), motormanueller Holzernte (Los 2) und Holzbringung (Los 3) im Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von jährlich ca. 1.500 fm hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung (Los 1) sowie ca. 1.850 fm motormanueller Holzernte (Los 2) und ca. 1.850 fm Holzbringung inkl. Seilzugarbeiten (Los 3) im Forstbetriebsbezirk (FBB) Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift abzuschließen.
Die teil- und hochmechanisierte Holzernte inkl. Holzbringung (Los 1) wird getrennt von der motormanuellen Holzernte (Los 2) und der anschließenden seilunterstützten Holzbringung (Los 3) vergeben.
Die Leistungserbringung erfolgt in verschiedenen Abteilungen des in sieben Revierblöcke gegliederten FFB Karlsbrunn.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1, 2 und 3) zu entnehmen.
Diese sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand.
Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung ebenfalls eine Revierkarte (Anlage 4) beigefügt.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, die Flächen vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Termine können ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW über den Bereich Kommunikation im Vergabemarktplatz vereinbart werden.
Die Leistung wird in drei Fachlose unterteilt:
Los 1 - Hoch- und teilmechanisierte Holzernte inkl. Holzbringung
Los 2 - Motormanuelle Holzernte
Los 3 - Holzbringung inkl. Seilzugarbeiten
Bieter haben die Möglichkeit ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abzugeben.
Die teil- und hochmechanisierte Holzernte inkl. Holzbringung (Los 1) wird getrennt von der motormanuellen Holzernte (Los 2) und der anschließenden seilunterstützten Holzbringung (Los 3) vergeben.
Das heißt, dass die Lose 2 (MMHE) und 3 (HB) nur zusammen an einen Auftraggeber vergeben werden.
Hoch- und teilmechanisierte Holzernte inkl. Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn Forsthaus Hohenstein 2 37688 Beverungen Als Haupterfüllungsort gilt der gesamte Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn, nach Maßgabe der Revierleitung.
Zur Orientierung wird hierfür die oben aufgeführte Adresse genannt.
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmer/n über die Durchführung von
hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung (Los 1) sowie motormanueller Holzernte (Los 2) und Holzbringung inkl. Seilzugarbeiten (Los 3) im Forstbetriebsbezirk (FBB) Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.11.2023 und endet mit Ablauf des 14.11.2024.
Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, bis zum 14.11.2027 vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt zu unterbrechen und die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Es ist angestrebt, Anfang November 2023 einen Zuschlag zu erteilen und die Rahmenvereinbarung wie geplant zum 15.11.2023 beginnen zu lassen. Treten jedoch unerwartete Verzögerungen auf, kann es zu einer verspäteten Zuschlagserteilung kommen. Oben genannte Vertragsenden (14.11.2024 + ggf. Verlängerungen) bleiben hiervon jedoch unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Los 1 - Hoch- und teilmechanisierte Holzernte inkl. Holzbringung
Die Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 1.000 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannten Vertragslaufzeit auf bis zu vier Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 6.000 fm (4.000 fm Garantie- und 2.000 fm Optionsmenge pro Jahr) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Die Optionsmenge wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 500 fm o. R. pro Jahr liegen.
Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Motormanuelle Holzernte im Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn Forsthaus Hohenstein 2 37688 Beverungen Als Haupterfüllungsort gilt der gesamte Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn, nach Maßgabe der Revierleitung.
Zur Orientierung wird hierfür die oben aufgeführte Adresse genannt.
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmer/n über die Durchführung von
hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung (Los 1) sowie motormanueller Holzernte (Los 2) und Holzbringung inkl. Seilzugarbeiten (Los 3) im Forstbetriebsbezirk (FBB) Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.11.2023 und endet mit Ablauf des 14.11.2024.
Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, bis zum 14.11.2027 vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt zu unterbrechen und die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Es ist angestrebt, Anfang November 2023 einen Zuschlag zu erteilen und die Rahmenvereinbarung wie geplant zum 15.11.2023 beginnen zu lassen. Treten jedoch unerwartete Verzögerungen auf, kann es zu einer verspäteten Zuschlagserteilung kommen. Oben genannte Vertragsenden (14.11.2024 + ggf. Verlängerungen) bleiben hiervon jedoch unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Los 2 - Motormanuelle Holzernte und
Los 3 - Holzbringung inkl. Seilzugarbeiten
Die Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 1.350 fm pro Jahr und pro Los. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannten Vertragslaufzeit auf bis zu vier Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 7.400 fm pro Los (5.400 fm Garantie- und 2.000 fm Optionsmenge pro Jahr) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Die Optionsmenge wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 500 fm o. R. pro Jahr und pro Los liegen.
Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn Forsthaus Hohenstein 2 37688 Beverungen Als Haupterfüllungsort gilt der gesamte Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn, nach Maßgabe der Revierleitung.
Zur Orientierung wird hierfür die oben aufgeführte Adresse genannt.
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmer/n über die Durchführung von
hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung (Los 1) sowie motormanueller Holzernte (Los 2) und Holzbringung inkl. Seilzugarbeiten (Los 3) im Forstbetriebsbezirk (FBB) Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.11.2023 und endet mit Ablauf des 14.11.2024.
Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, bis zum 14.11.2027 vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt zu unterbrechen und die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Es ist angestrebt, Anfang November 2023 einen Zuschlag zu erteilen und die Rahmenvereinbarung wie geplant zum 15.11.2023 beginnen zu lassen. Treten jedoch unerwartete Verzögerungen auf, kann es zu einer verspäteten Zuschlagserteilung kommen. Oben genannte Vertragsenden (14.11.2024 + ggf. Verlängerungen) bleiben hiervon jedoch unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Los 2 - Motormanuelle Holzernte und
Los 3 - Holzbringung inkl. Seilzugarbeiten
Die Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 1.350 fm pro Jahr und pro Los. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannten Vertragslaufzeit auf bis zu vier Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 7.400 fm pro Los (5.400 fm Garantie- und 2.000 fm Optionsmenge pro Jahr) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Die Optionsmenge wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 500 fm o. R. pro Jahr und pro Los liegen.
Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen
Mitarbeitenden),
e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,
f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und
forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder
öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine
Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der
zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung),
- den "Sachkundenachweis Harvestervermessung" der Maschinenführerinnen und Maschinenführer eines forstlichen Bildungszentrums
nachgewiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.11.2023 und endet mit Ablauf des 14.11.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor. Eine Laufzeit von mehr als vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.
Bad Driburg
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: voraussichtlich 15.11.2023 bis 14.11.2024, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Sommer 2024, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Sommer 2025, 2026 oder 2027
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- Preisblatt / Preisblätter (Vordruck)
- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)
- Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 532_EU_Eignungsleihe Unterauftrag (Formular)
- 533_EU_Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer Eignungsleiher (Formular)
Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden und / oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen. Siehe auch 16 Nachunternehmer und 17 Bietergemeinschaften in der Leistungsbeschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1ER0WXMY
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de