Generalunternehmerleistungen für Hochbauarbeiten, TGA, Freianlagenarbeiten und Restarbeiten der Baugrubenherstellung für die Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums nebst Verwaltungsfläche/Blockrand Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0227-260-31
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistungen für Hochbauarbeiten, TGA, Freianlagenarbeiten und Restarbeiten der Baugrubenherstellung für die Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums nebst Verwaltungsfläche/Blockrand
Der zu vergebende Auftrag umfasst alle zur schlüsselfertigen und betriebsbereiten Errichtung des Erweiterungsbaus des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud nebst Verwaltungsflächen/Blockrand erforderlichen Planungs- und Bauleistungen.
50667 Köln Nordrhein-Westfalen
Der zu vergebende Auftrag betrifft die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Erweiterungsbaus des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud nebst Verwaltungsflächen/Blockrand in Köln. Dies umfasst sämtliche dazu erforderlichen Planungsleistungen (insbesondere Werk- und Montageplanung) einschließlich Stellung des Bauleiters gemäß § 56 BauO NRW. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die vom Generalplaner erstellten Planunterlagen bis einschließlich Leistungsphase 5 HOAI zur Verfügung. Auf dieser Grundlage soll der Auftragnehmer gegebenenfalls erforderliche weitere Planungsleistungen erbringen und den Bau nebst Verwaltungsflächen errichten. Zur Errichtung gehören insbesondere Hochbauarbeiten, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagenarbeiten und Restarbeiten der Baugrubenherstellung.
Das Baufeld liegt in der Kölner Altstadt und ist von altrömischen, mittelalterlichen und neuzeitlichen Bauwerken geprägt. Im Baufeld verlaufen eine römische Stadtmauer mit Stadttor (angrenzend) sowie ein römisches Dükerbauwerk. Es sind nur begrenzte Lagerflächen auf dem Baufeld vorhanden. Externe Lagerflächen und Baustelleinrichtungsflächen sind vom Auftragnehmer eigenständig zu organisieren.
Besonderheiten des Auftrags sind insbesondere:
Baustellenlogistik: Der Auftragnehmer muss ein Baulogistikkonzept erstellen. Daneben gehört die notwendige Abstimmung mit der Stadt Köln und der seitens der Stadt Köln eingesetzten Stabsstelle Stadtbau im Quartier (SiQ) zur Leistung des Auftragnehmers. Hierbei ist auch die parallellaufende Generalinstandsetzung des Haupthauses des Wallraf-Richartz-Museums (Bestandsgebäude) in Bezug auf die Baustellenlogistik zu beachten.
Anspruchsvolle Architektur/Fassadengestaltung: Insbesondere die Mauerwerkfassade sowie die Sichtbetonelemente muss den höchsten gestalterischen Anforderungen genügen. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist durch den Auftragnehmer vor Ausführung ein Fassaden-Mock-Up zu erstellen. Anspruchsvolle Technische Ausrüstung: Da zu Ausstellungszwecken im Museumsbereich immer wieder wertvolle und hochsensible Exponate auch von anderen Institutionen ausgeliehen werden, muss das Klima konstant und regulierbar sowie Gleichförmigkeit von Temperatur und Luftfeuchte gegeben sein. Nähere Informationen zum Projekt sowie der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beschaffenden Leistungen sind der Anlage "Projektbeschreibung" zu entnehmen.
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2. Überprüfung der Eignung des Bewerbers beziehungsweise der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3. Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber beziehungsweise Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking).
Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeit) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) in einem Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Maßgeblich sind die unter Ziffer III.1.2) beziehungsweise Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer II.2.4) und Ziffer III.1.3) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/ Besonderheiten umfasst.
Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen beziehungsweise erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen".
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten die im Vergabeportal hinterlegten Vordrucke verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Angabe der Umsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
b) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die im Vergabeportal hinterlegten Vordrucke verwenden.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen:
a) Bis zu fünf Referenzen über ausgeführte Projekte der letzten bis zu fünf Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, bei denen der Bewerber als direkter Vertragspartner des Auftraggebers - gegebenenfalls in einer Bietergemeinschaft - tätig war, mit Angaben
1. zum Jahr der Planungs- und Bauausführung (laufende Ausführung oder Fertigstellung)
2. zur Art des Bauwerks (Nutzungsart)
3. zur Lage des Bauwerks und etwaigen logistischen Herausforderungen
4. zu etwaigen mit dem hiesigen Auftrag vergleichbaren Besonderheiten (insb. anspruchsvolle Architektur/ Fassadengestaltung, anspruchsvolle Technische Ausrüstung (Klimastabilität, Luftfeuchte und Temperatur), architektonische Besonderheiten (Oberlichter, Glasfassaden))
5. zur Größe des Bauwerks (BGF)
6. zu den konkret erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen (LPH nach HOAI)
7. zum Auftragswert (Planungs- und Bauleistungen in Euro brutto)
8. zum Auftraggeber mit Ansprechpartner einschließlich Telefonnummer.
Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Leistungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag
insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die im Vergabeportal hinterlegten Vordrucke verwenden.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer für einzelne Gewerke sind in der Regel zulässig.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig.
3. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren(zum Beispiel über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, zum Beispiel weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
5. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 11 Absatz 3 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der Vergabeplattform die gegenwärtig vorhandenen Informationen zusammengetragen hat. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 Absatz 3 EU VOB/A Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
6. Mit dieser Bekanntmachung startet der Teilnahmewettbewerb. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird der Auftraggeber die ausgewählten Bewerber (vergleiche Ziffer II.2.) zur Abgabe eines Angebots und zu Verhandlungen auffordern. Bieter erhalten die Gelegenheit, die Vergabeunterlagen durch Optimierungsvorschläge mit zu gestalten.
7. Die Bewerber sollten die im Vergabeportal hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei den Auftraggebern zu rügen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html