2023-0396 Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung Teilprojekt 1 Sanierung der Kaskade in den Kaiserberganlagen Duisburg - Duissern Ausschreibung von freiberuflichen Planungsleistungen - Freianlagen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Umweltamt - 31-02 IGA2027
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2032834390
Fax: +49 2032832883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung, Stadtreinigung, Stadtentwässerung, Planung und Unterhaltung der Spielplätze, Betrieb der städtischen Friedhöfe und des Krematoriums, Pflege der Grünflächen, Hochwasserschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2023-0396 Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung Teilprojekt 1 Sanierung der Kaskade in den Kaiserberganlagen Duisburg - Duissern Ausschreibung von freiberuflichen Planungsleistungen - Freianlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die im Stadtteil Duisburg-Duissern gelegenen Kaiserberganlagen liegen am Rande des Duisburger Stadtwaldes und im Übergangsbereich zu den Ruhrauen. Die Grünanlage hat sowohl für die Stadt Duisburg als auch für die Nachbarstädte Oberhausen und Mühlheim an der Ruhr ein wichtige Naherholungsfunktion und inmitten des städtischen Ballungsraums der Ruhrmetropole eine wichtige stadtklimatische Funktion.

Die damals "Duissern "sche Berg" genannte Anhöhe lud bereits im 19. Jahrhundert zu Spaziergängen ein, als der 1868 gegründete Verschönerungsverein begann "diesen schönsten Punkt der Stadt allmählich zu einer großen Lustanlage umzugestalten, wo jeder Bürger aus dem Rauch und Ruß der Schornsteine die beste und gesündeste Erholung finden könne".

Im Jahr 2022 wurden die Kaiserberganlagen unter der Nr. 719 in die Denkmalliste der Stadt Duisburg eingetragen (Siehe "Duisburger Denkmalthemen 12" als pdf in der Anlage).

Ein zentrales Element der Kaiserberganlagen ist die sogenannte Denkmalachse, die im Zusammenhang mit dem am 2.9.1898 enthüllten Kaiser-Wilhelm-Denkmal umgesetzt wurde. Der Bildhauer und Professor Friedrich Reusch (1843-1906) konzipierte ein Gesamtkunstwerk bestehend aus einem monumentalen Reiterstandbild auf dem Plateau des Kaiserbergs, von dem Wasser über einen als Wasserfall konzipierten Grottenbau in eine künstliche Felsenrinne und weiterführend in einen kaskadenartigen Wasserlauf geleitet wird. Am Fuße des Berges mündet die Kaskade in einen Teich, der ehemals mit einer hohen Fontäne ausgestattet war.

Seit der Zerstörung des Wasserturms und der Einschmelze des Kaiser-Friedrich-Denkmals im Zweiten Weltkrieg, führt die Kaskade kein Wasser mehr.

Mit Hilfe des Bundesförderprogramms zur Klimaanpassung urbaner Räume wird es möglich sein in den nächsten Jahren die Kaskade der Kaiserberganlagen zu sanieren. Dabei ist das Projekt sowohl Bestandteil des Gesamtförderprojektes "Duisburger Schrittsteine zum Klimaschutz" als auch des Konzeptes "Parklandschaft Ruhr" der IGA 2027.

Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung:

Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung

Teilprojekt 1

Sanierung der Kaskade in den Kaiserberganlagen

Duisburg - Duissern

Ausschreibung von freiberuflichen Planungsleistungen

Freianlagen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für das Projekt "Sanierung der Kaskade Kaiserberganlagen" sind Bau- und Nebenkosten in Höhe von 2.000.000EUR brutto veranschlagt. Die Fördersumme ist bindend. Daran orientiert wird im Vertrag vereinbart, dass ein Betrag in Höhe von 327.000,00EUR als verbindliche Obergrenze der Baukosten anzusehen ist, ansonsten sind Einsparungsvorschläge zu erarbeiten.

Vertragliche Vorgabe für die Projektdurchführung ist der Zuwendungsantrag vom 18.11.2021 und der vorläufige Zuwendungsbescheid vom 04.02.2022.

Aufgrund der Vorgaben der Fördermittelgeberin ist eine Stufenbeauftragung vorgesehen:

Stufe 1 Leistungsphase 1 - 4

Stufe 2 Leistungsphase 5 - 8

Stufe 3 Leistungsphase 9

Es wird Stufe 1 beauftragt. Ein Anspruch der AN auf Beauftragung der weiteren Stufen

besteht nicht.

Die Beauftragung erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Vergabeausschusses der Stadt Duisburg und der Fördermittelgeberin.

Zeitplanung:

Leistungsphase 1 - 4 07.2023 bis 12.2023

HZBau, Förderantrag 01.2024

Leistungsphase 5 - 7 01.2024 bis 06.2024

Leistungsphase 8 07.2024 bis 06.2025

Fertigstellung bindend bis 31.12.2025

Leistungsphase 9 ab 07.2025 (1-3 Jahre)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

keine erforderlich

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: keine
Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1E070EXF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der

Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur

festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2023

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