FE 15.0711/2023/FRB - Nachhaltige Ermüdungsbemessung von Fahrbahnübergängen nach Eurocode Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 15.0711/2023/FRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 15.0711/2023/FRB - Nachhaltige Ermüdungsbemessung von Fahrbahnübergängen nach Eurocode
FE 15.0711/2023/FRB
"Nachhaltige Ermüdungsbemessung von Fahrbahnübergängen nach Eurocode"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
In Deutschland erfolgt die Ermüdungsbemessung von Fahrbahnübergangskonstruktionen nach den nationalen Regeln in der TL/TP FÜ auf der Grundlage des Ermüdungslastmodells FLM1EJ nach der europäischen Richtlinie ETAG 032 (und ihren nachfolgenden EADs). Die Ermüdungslastmodelle in ETAG 032 wurden basierend auf den Verkehrslastmodellen in DIN EN 1991-2 entwickelt, um die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Fahrbahnübergängen mit dem Eurocode-Bemessungskonzept oder einer versuchsgestützten Bemessung nachzuweisen. National in TL/TP FÜ sind die rechnerischen Anforderungen der Widerstandseite höher als die Anforderungen in EAD 120113-00-0107. Außerdem erfüllen die versuchsgestützten Nachweisverfahren nach ETAG 032 nicht die nationalen Anforderungen, da in den aktuellen TL/TP FÜ (2021) drei erfolgreiche Durchläufer-Prüfungen pro Komponente bzw. Bausatz gefordert werden.
Obwohl die nach TL/TP FÜ (1992 bzw. 2005) regelgeprüften Fahrbahnübergänge in Lamellenbauweise sich in der Praxis als dauerfest bewährt haben, gelingt für diese bei Anwendung des Ermüdungslastmodells FLM1EJ nach EAD 120109-00-0107 und den Kerbfalltabellen nach EN 1993-1-9 kein rechnerischer Nachweis der Ermüdungsfestigkeit. In der Folge müssen regelgeprüfte FÜ erheblich verstärkt werden, indem Traversenabstände reduziert und damit die Anzahl der Traversen inkl. Traversenkästen erhöht werden. Durch die höhere Anzahl an Traversenkästen wird der Einbau und der Anschluss an das Tragwerk erschwert. Zusammenfassend steigen durch die Diskrepanz zwischen Praxiserfahrung und rechnerischem Nachweis der Materialverbrauch, der Verarbeitungsaufwand und somit auch die Baukosten und der Unterhaltungsaufwand.
Um eine ausreichende Lebensdauer der in der Praxis bewährten und wirtschaftlichen FÜ bei Anwendung des Ermüdungslastmodells FLM1EJ nachzuweisen, sind nach TL/TP FÜ (2021) eine Vielzahl von Durchläufer-Versuchen die versuchsgestützte Ermittlung von Wöhlerlinien an allen Kerbdetails mit zweiachsiger Wechselbiegebeanspruchung erforderlich. Diese sind allerdings aufwändig und kostenintensiv. Daher sollen im Rahmen des Projektes gezielt fahrbahnübergangstypische Konstruktionsdetails von insgesamt 3 Lamellenfahrbahnübergängen, diese bezogen auf das Grundmaterial, eine Schweißverbindung und eine Schraubverbindung ausgewählt und untersucht werden.
Ziel des Projektes ist es, durch experimentelle und theoretische Untersuchungen eine wissenschaftliche Grundlage für einen zuverlässigen und wirtschaftlichen Ermüdungsnachweis von Fahrbahnübergangskonstruktionen im Rahmen des Eurocode-Bemessungskonzeptes zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden ausgewählte typische Bemessungsdetails der Lamellenkonstruktion untersucht, die sich in der Praxis als robust erwiesen haben, jedoch mit den aktuellen europäischen Regelungen hinsichtlich des Lastmodells sowie Versuchsdurchführung (Schwellzug-Ermüdungsversuche) nicht mehr verifiziert werden können. Der Nutzen liegt in der Verbesserung der Nachweisführung aktueller Reglungen in Bezug auf die nachhaltige, zuverlässige und wirtschaftliche Bemessung von Fahrbahnübergängen, um Materialverbrauch Verarbeitungsaufwand, Baukosten und Unterhaltungsaufwand zu verringern.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen in wissenschaftlichen Methoden zur Durchführung von Ermüdungsversuchen und Berechnung der Betriebsfestigkeit von Stahlbauteilen.
ein abgeschlossenes Projekt innerhalb der letzten fünf Jahre
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.