Qualifizierungssystem Netzwerktechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 226-23-E14
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Netzwerktechnik
Die Rhein-Necker-Verkehr GmbH beabsichtigt im Rahmen dieses Qualifizierungssystems die Lieferung, Lizenzierung und Maintenance von Netzwerktechnik für Projekte im Verkehrsnetz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.
Vergabegegenstand ist die Lieferung, Lizenzierung und Maintenance folgender Komponenten:
• Cisco Catalyst 9300-24S-A SwitchThinClients
• Cisco Catalyst C1000-8FP-2G-L Switch
• Cisco Catalyst C1000-16FP-2G-L Switch
• Cisco Catalyst C1000-24FP-4G-L Switch
• Cisco Catalyst C9200L-48P-4G-E Switch
• Cisco Catalyst C9300L-24P-4X-A Switch
• Cisco Catalyst C9300L-48P-4X-A Switch
• Cisco Catalyst C9130AXI-E AP (Indoor Access Point)
• Cisco Catalyst C9124AXI-E AP (Outdoor Access Point)
• ggfs. weitere Cisco Catalyst Komponenten
In dem Qualifizierungssystem ist festgelegt, welche Anforderungen ein Händler erfüllen muss, um künftig in die Vergabe von Netzwerktechnik einbezogen zu werden (Eignungskriterien).
Alle Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, werden in das Verzeichnis der geprüften Unternehmen (§ 48 Abs. 8 SektVO) aufgenommen und können anschließend an den künftigen Verfahren zur Vergabe der Lieferung von Netzwerktechnik teilnehmen. Die konkreten Leistungsvergaben werden jeweils im Wettbewerb in einem nicht offenen Verfahren oder in einem Verhandlungsverfahren (§ 48 Abs. 9 SektVO) unter den Unternehmen stattfinden, die sich im Rahmen des Qualifizierungssystems qualifiziert haben. Die jeweiligen Anforderungen an die Leistungen ergeben sich dann aus den Vergabeunterlagen, auf die die Unternehmen Angebote abgeben können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 7 / 7 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.