Errichtung eines NGA-Netzes, Hausanschlussmanagement, Hausanschlüsse Knittlingen und Wurmberg Referenznummer der Bekanntmachung: 656/22-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zähringerallee 3
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 72313081555
Fax: +49 72313089673
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://breitband-enzkreis.de/zweckverband/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA-Netzes, Hausanschlussmanagement, Hausanschlüsse Knittlingen und Wurmberg
Errichtung eines NGA – Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen in Knittlingen und Wurmberg
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Über den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Vodafone GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: - Gemarkung Gemeinde Knittlingen- Backbone von Ölbronn nach Knittlingen- Gemarkung Gemeinde Wurmberg Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers durch Errichtung des landkreisweiten Backbones. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll für Los 1 und Los 3 nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ sowie für Los 2 nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung)“ vom 30. Januar 2019 gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes und die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Landes zum vorzeitigen Vorhabenbeginn sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten zwei kreisangehörigen Städte und Gemeinden nebst Backbone-Zuleitung erstellt werden (Cluster 1c). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen): Los 1: Knittlingen - ca. 73,8 km Trassenlänge als Neubau bis zum jeweiligen Hauseintrittspunkt- ca. 2,1 km Einzug von LWL in bestehende Rohrsysteme- ca. 1.769 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)- Ausführungsplanung - Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen- Leitungsträgerabstimmungen- Bauleitung und Bauüberwachung- Vermessung und Dokumentation- Übergabe an den Auftraggeber Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen Folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenzeder anzuschließenden Grundstücke- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen- Verlegung von Rohrsystemen- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Schächte, GF KVz etc.)- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung(Anschlusspunkt Netzbetreiber zu PoP-Standort)- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung(PoP-Standort zu GF KVz)- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten,Spleißarbeiten etc.)- Vermessung, Messung und Dokumentation- Übergabe an den Auftraggeber Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, die mit den Ausschreibungsunterlagen auf dem Vergabeportal bereitgestellt wird, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 2 Backbone-Trasse Ölbronn nach Knittlingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Über den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Vodafone GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: - Gemarkung Gemeinde Knittlingen- Backbone von Ölbronn nach Knittlingen- Gemarkung Gemeinde Wurmberg Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers durch Errichtung des landkreisweiten Backbones. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll für Los 1 und Los 3 nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ sowie für Los 2 nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung)“ vom 30. Januar 2019 gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes und die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Landes zum vorzeitigen Vorhabenbeginn sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten zwei kreisangehörigen Städte und Gemeinden nebst Backbone-Zuleitung erstellt werden (Cluster 1c). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen): Los 2 Backbone-Trasse Ölbronn nach Knittlingen - ca. 4,8 km Trassenlänge als Neubau- ca. 3,4 km Einzug von LWL in bestehende Rohrsysteme Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)- Ausführungsplanung - Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen- Leitungsträgerabstimmungen- Bauleitung und Bauüberwachung- Vermessung und Dokumentation- Übergabe an den Auftraggeber Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen Folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenzeder anzuschließenden Grundstücke- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen- Verlegung von Rohrsystemen- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Schächte, GF KVz etc.)- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung(Anschlusspunkt Netzbetreiber zu PoP-Standort)- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung(PoP-Standort zu GF KVz)- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten,Spleißarbeiten etc.)- Vermessung, Messung und Dokumentation- Übergabe an den Auftraggeber Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, die mit den Ausschreibungsunterlagen auf dem Vergabeportal bereitgestellt wird, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 3 Wurmberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Über den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Vodafone GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: - Gemarkung Gemeinde Knittlingen- Backbone von Ölbronn nach Knittlingen- Gemarkung Gemeinde Wurmberg Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers durch Errichtung des landkreisweiten Backbones. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll für Los 1 und Los 3 nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ sowie für Los 2 nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung)“ vom 30. Januar 2019 gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes und die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Landes zum vorzeitigen Vorhabenbeginn sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten zwei kreisangehörigen Städte und Gemeinden nebst Backbone-Zuleitung erstellt werden (Cluster 1c). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen): Los 3 Wurmberg GWG Dachstein - ca. 1,9 km Trassenlänge als Neubau bis zum jeweiligen Hauseintrittspunkt- ca. 1,5 km Einzug von LWL in bestehende Rohrsysteme- ca. 24 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)- Ausführungsplanung - Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen- Leitungsträgerabstimmungen- Bauleitung und Bauüberwachung- Vermessung und Dokumentation- Übergabe an den Auftraggeber Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen Folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenzeder anzuschließenden Grundstücke- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen- Verlegung von Rohrsystemen- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Schächte, GF KVz etc.)- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung(Anschlusspunkt Netzbetreiber zu PoP-Standort)- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung(PoP-Standort zu GF KVz)- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten,Spleißarbeiten etc.)- Vermessung, Messung und Dokumentation- Übergabe an den Auftraggeber Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, die mit den Ausschreibungsunterlagen auf dem Vergabeportal bereitgestellt wird, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbereich
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Backbone-Trasse Ölbronn nach Knittlingen
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Wurmberg
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.