vergebener Auftrag Abfallentsorgung städtischer Bauhof Jülich Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/02-D vergebener Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Große Rurstr. 17
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 10/11 - Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 246163363
Fax: +49 246163499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
vergebener Auftrag Abfallentsorgung städtischer Bauhof Jülich
Die Stadt Jülich sammelt die in ihrem Stadtgebiet im öffentlichen Verkehrsraum anfallenden Abfälle durch den städtischen Bauhof ein, lagert sie in Containern auf dem städt. Bauhof und transportiert sie zu den Abfallentsorgungsanlagen mittels beauftragtem Unternehmen.
Die Gestellung von Abrollcontainern, der Transport und die Verwertung bzw. Beseitigung für diese Abfälle wird für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 vergeben.
Bauhof der Stadt Jülich Steffensrott 2 52428 Jülich
Gestellung von Abrollcontainern, Transport und Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfallentsorgung Bauhof
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.entsorgung-niederrhein.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDBYQYX
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211-472120
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.