EU-weite Ausschreibung von Kanalreinigungs-und TV-Inspektionsleistungen für die Gemeinde Havixbeck
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Richter-Platz 1
Ort: Havixbeck
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48329
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2591/926-144
Fax: +49 2591/926-109
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havixbeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Kanalreinigungs-und TV-Inspektionsleistungen für die Gemeinde Havixbeck
Kanalreinigungs- und TV-Inspektionsleistungen für das Gebiet der Gemeinde Havixbeck (Ortsteile Havixbeck und Hohenholte)
48329 Havixbeck
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt:
- Reinigung und Inspektion von jährlich ca. 10 km Misch-, Regen- und Schmutzkanalisation (Haltungen und Schächte) in der Gemeinde Havixbeck mit den Ortsteilen Havixbeck und Hohenholte, inkl. Reinigungen und Inspektionen (Haltungen und Schächte) für Gewährleistungsabnahmen, Neubaumaßnahmen oder Voruntersuchungen zu Sanierungen
Ergänzende bedarfsorientierte Reinigung der Haltungen über eine Länge von jährlich ca. 10 km.
- Jährliche bzw. halbjährliche Reinigung von acht Pumpwerken, sechs Sonderbauwerken, drei Dükern und fünf Stauraumkanälen.
- Gewährleistung einer 24-stündigen Rufbereitschaft zur Aufrechthaltung der Abwasserbeseitigungspflicht bei drohenden Gefahren durch Kanalverstopfungen, Ausfall von Pumpen, Aggregaten usw.
- Entsorgung des Räumgutes.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2027), wenn dieser nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens neun Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
- Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von regelmäßigen Kanal- oder Schachtreinigungsleistungen inkl. TV-Inspektionsleistungen.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von regelmäßigen Kanal- oder Schachtreinigungsleistungen inkl. TV-Inspektionsleistungen in mindestens einem Gemeindegebiet mit mind. 10.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mind. zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung und der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.