2023-0678 Verwertung von biologisch abbaubaren Grünabfällen (AVV 200201) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0678
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2032837925
Fax: +49 2032832883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0678 Verwertung von biologisch abbaubaren Grünabfällen (AVV 200201)
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Grünabfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201)
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2024 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Die Anlage bzw. Übergabestelle des Auftragnehmers muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.
Anlieferung der Fraktionen:
Die Abfälle fallen, bis auf das in Kunststoffsäcken gesammelte Laub, in loser Form an. Bei den vorgenannten Garten- und Parkabfällen sowie den Weihnachtsbäumen handelt es sich um ungeschredderte Abfälle.
Seitens der AG werden die folgenden biologisch abbaubaren Abfälle angeliefert:
Garten- und Parkabfälle:
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag - Freitag) in der Zeit von 7 - 18 Uhr, an Samstagen von 7 - 16.00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Im Zeitraum von April - Mai sowie Oktober - November eines Jahres ist mit einem verstärkten Aufkommen an Garten- und Parkabfällen zu rechnen. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen durch die AG erhöht sich in diesen Zeiträumen.
Laub:
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag - Freitag von 7 - 18 Uhr sowie am Samstag von 7 - 16 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Hinweis: Bedingt durch die klimatischen Veränderungen, und den daraus resultierenden Hitze- und Trockenperioden, können Laubanlieferungen auch schon zu einem deutlich früheren Zeitraum als im Monat Oktober anfallen.
Die AG sammelt einen gewissen Teil des anfallenden Laubes im Leistungszeitraum, in Kunststoffsäcken ein. Eine Separierung der Kunststoffsäcke seitens der AG erfolgt nicht.
Hier ist ein Aufpreis für die Verwertung in EUR/t für das in Kunststoffsäcken eingesammelte Laub anzugeben.
Weihnachtsbäume:
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 18 Uhr, Samstag von 7 - 16 Uhr.
Wurzel- und Stammholz:
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 - 15 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Grünschnitt mit Erdanteil:
Grünschnitt mit Erdanteil fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 - 15 Uhr.
Hinweis: Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im o.g. Leistungszeitraum in Containern/Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 25 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg liegt.
Für die AG muss die Möglichkeit bestehen, der AN die anfallenden biologisch abbaubaren Abfälle innerhalb der vorgenannten Zeiten zu überstellen.
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (vom 01.01.2025 - 31.12.2025) für den Auftraggeber zu berücksichtigen.
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (vom 01.01.2025 - 31.12.2025) für den Auftraggeber zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Lagerung und Behandlung/Verwertung von biologisch abbaubaren Grünabfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die für die Lagerung und Behandlung/Verwertung von biologisch abbaubaren Grünabfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1EEYHUYG
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.