Elektronische Patientenakte Referenznummer der Bekanntmachung: 124762-2019-DE
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Jan Byok, LL.M.; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
E-Mail:
Telefon: +49 21120056224
Fax: +49 21120056011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Patientenakte
Essen und Hamburg
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend
dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.) und gem. den Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem
Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware
Security Modulen bestehen.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und
sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und
Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektronische Patientenakte
Postanschrift: Concorde Business Park F
Ort: Schwechat
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2320
Land: Österreich
E-Mail:
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 15057473
Internet-Adresse: https://www.rise-world.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die
Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Essen und Hamburg
Das unter Ziff. II.2.4) beschriebene ursprüngliche Beschaffungsvorhaben (gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.) und gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung), in welchem der Auftragnehmer im Jahr 2019 bezuschlagt wurde, wird als ePA-Gesamtsystem an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik GmbH angepasst und weiterentwickelt. Die gematik veröffentlichte im Juni 2023 ein Spezifikationsupdate zum Signaturdienst (SigD). Der SigD kommt zur Authentisierung von Versicherten gegenüber dem ePA Backendsystemen zum Einsatz. Beschafft wird eine Dienstleistung, um den SigD an die aktuell geltende Spezifikationsvorgabe der gematik anzupassen.
Postanschrift: Concorde Business Park F
Ort: Schwechat
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2320
Land: Österreich
E-Mail:
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 15057473
Internet-Adresse: https://www.rise-world.com/
Die Änderung betrifft die (bislang nicht vom Auftragnehmer geschuldete) Anpasung und Weiterentwicklung des ePA-Gesamtsystems gemäß der Spezifikationsvorgabe der gematik zum Signaturdienst von Juni 2023.
Der Vertragsgegenstand muss Spezifikationsvorgaben erfüllen. Die gematik GmbH hat nach Bezuschlagung im Juni 2019 die zwingend einzuhaltenden Spezifikationsvorgaben hinsichtlich des SigD veröffentlicht. Aufgrund dieses Spezifikationsupdates sind Anpassungen notwendig geworden. Daher sind weitere Dienstleistungen des systemverantwortlichen Auftragnehmers erforderlich: Es sind grundlegende Quellcodeänderungen notwendig. Die Änderung der Spezifikation liegt ausschließlich in der Sphäre der gematik GmbH und konnte vom Auftraggeber nicht beeinflusst/antizipiert werden. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten; der ursprg. Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 % erhöht. Aufgrund der Änderung wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.