Elektronische Patientenakte Referenznummer der Bekanntmachung: 124762-2019-DE

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bitmarck Service GmbH
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Jan Byok, LL.M.; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
E-Mail:
Telefon: +49 21120056224
Fax: +49 21120056011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Elektronische Patientenakte

Referenznummer der Bekanntmachung: 124762-2019-DE
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Essen und Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend

dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.) und gem. den Anforderungen aus der

Leistungsbeschreibung.

Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem

Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware

Security Modulen bestehen.

Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und

sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und

Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/06/2019
Ende: 15/12/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 143-353002

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 124762-2019-DE
Bezeichnung des Auftrags:

Elektronische Patientenakte

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
27/06/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Postanschrift: Concorde Business Park F
Ort: Schwechat
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2320
Land: Österreich
E-Mail:
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 15057473
Internet-Adresse: https://www.rise-world.com/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.

Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.

Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die

Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§135 Abs. 1 GWB:

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

§ 135 Abs. 2 GWB:

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Essen und Hamburg

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das unter Ziff. II.2.4) beschriebene ursprüngliche Beschaffungsvorhaben (gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.) und gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung), in welchem der Auftragnehmer im Jahr 2019 bezuschlagt wurde, wird als ePA-Gesamtsystem an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik GmbH angepasst und weiterentwickelt. Die gematik veröffentlichte im Juni 2023 ein Spezifikationsupdate zum Signaturdienst (SigD). Der SigD kommt zur Authentisierung von Versicherten gegenüber dem ePA Backendsystemen zum Einsatz. Beschafft wird eine Dienstleistung, um den SigD an die aktuell geltende Spezifikationsvorgabe der gematik anzupassen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/06/2019
Ende: 15/12/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Postanschrift: Concorde Business Park F
Ort: Schwechat
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2320
Land: Österreich
E-Mail:
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 15057473
Internet-Adresse: https://www.rise-world.com/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Änderung betrifft die (bislang nicht vom Auftragnehmer geschuldete) Anpasung und Weiterentwicklung des ePA-Gesamtsystems gemäß der Spezifikationsvorgabe der gematik zum Signaturdienst von Juni 2023.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Der Vertragsgegenstand muss Spezifikationsvorgaben erfüllen. Die gematik GmbH hat nach Bezuschlagung im Juni 2019 die zwingend einzuhaltenden Spezifikationsvorgaben hinsichtlich des SigD veröffentlicht. Aufgrund dieses Spezifikationsupdates sind Anpassungen notwendig geworden. Daher sind weitere Dienstleistungen des systemverantwortlichen Auftragnehmers erforderlich: Es sind grundlegende Quellcodeänderungen notwendig. Die Änderung der Spezifikation liegt ausschließlich in der Sphäre der gematik GmbH und konnte vom Auftraggeber nicht beeinflusst/antizipiert werden. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten; der ursprg. Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 % erhöht. Aufgrund der Änderung wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

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