Beratung zur Implementierung der SAP SuccessFactors Module Recruiting, Onboarding und Employee Central
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung zur Implementierung der SAP SuccessFactors Module Recruiting, Onboarding und Employee Central
Es wird die Beratung zur Implementierung, die Implementierung und Wartung der folgenden Module ausgeschrieben:
• SF Recruiting
• SF Onboarding
• SF Employee Central
Es wird die Beratung zur Implementierung, die Implementierung und Wartung der folgenden Module ausgeschrieben.
• SF Recruiting
• SF Onboarding
• SF Employee Central
Leistungsumfang:
• einmalig
- Fachberatung zur vorbereitenden Gremienarbeit (siehe Punkte 4.1.1 und 4.1.2)
- Konzeption und Implementierung der SAP SuccessFactors Module
- Recruiting
- Onboarding
- EC
- Gestaltung der Landingpage auf Grundlage der aktuellen Landingpage Learning
- SingleSignOn ist bereits eingerichtet
- Umstellung auf Zweisprachigkeit Deutsch und Englisch
- Übernahme der aktiven Module in die neue Landingpage
- Einbindung der einzuführenden Module in die neue Landingpage
• permanent
- Benutzermanagement
- Support der o. g. Module
- ggf. notwendige Anpassungen
Optional kann der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1 Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
A2 Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
A3 Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
A4 Nachweis/Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
A5 Der Bieter muss mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen, welches den in diesen Verfahren geforderten Leistungen entsprechen.
A6 Eigenerklärung dass ausreichend Backup-Kapazitäten (Mitarbeiter) für den Krankheits- bzw. Urlaubsfall und die entsprechende Qualifikationen gemäß 5.2 der Leistungsbeschreibung vorhanden sind. Um einen reibungslosen Projektverlauf zu gewährleisten, müssen ausreichend Backup-Kapazitäten vorhanden sein. Dies hat der Bieter verbindlich zu erklären.
A7 Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen
A8 Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation und Dokumentation in deutscher Sprache erfolgt.
A9 Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein
A10 Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
• Datum der Unternehmensgründung
• Standorte des Unternehmens
• Rechtsform des Unternehmens
• Kundenspektrum
• Beschreibung des Kerngeschäftes
A11 Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
A12 Sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft
A13 Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeitnormen
A14 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
A15 Eigenerklärung "BMWK-Russland"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).