VgV Projektsteuerung - Wohnungsbau Wieslocher Straße, Stadt Walldorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nußlocher Str. 45
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Walldorf, Andreas Tisch, Fachbereichsleiter Planen und Technik und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Kontakt: Christine Marquardt
E-Mail:
Telefon: +49 711/76963933
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.walldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Projektsteuerung - Wohnungsbau Wieslocher Straße, Stadt Walldorf
Die Stadt Walldorf beabsichtigt, Ihren Wohnungsbestand durch die Bebauung von zwei Baugrundstücken in städtischem Besitz im Neubaugebiet „Walldorf-Süd 2. Bauabschnitt“ zu ergänzen und zusätzlichen geförderten Wohnraum zu schaffen. Dabei sollen attraktive Wohnungen entstehen, welche langfristig nutzbar sein sollen.
Die beiden Grundstücke sind an der Wieslocher Straße an der östlichen Zufahrt zum Stadtgebiet, der Walldorfer Wohnstadt, gelegen und erhalten dadurch eine hohe städtebauliche Bedeutung. Die künftige Bebauung markiert an der Stadtzufahrt auch den Eingang zum bebauten Bereich auf der Südseite der Straße.
Parallel zum VgV Verfahren läuft bereits ein Architektenwettbewerb. Die Preisträger stehen noch nicht fest, die Preisgerichtssitzung zum Wettbewerb wird im Dezember stattfinden.
Die Nutzfläche des Neubaus wird auf ca. 5.500m² geschätzt.
Es wird von einem Beginn der Planungsleistungen im Mai 2023 und von einem Baubeginn Ende 2024 ausgegangen.
Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) der Projektstufen 1-5, HB A-E wird ein geeignetes Büro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Walldorf
Die Stadt Walldorf beabsichtigt, Ihren Wohnungsbestand durch die Bebauung von zwei Baugrundstücken in städtischem Besitz im Neubaugebiet „Walldorf-Süd 2. Bauabschnitt“ zu ergänzen und zusätzlichen geförderten Wohnraum zu schaffen. Dabei sollen attraktive Wohnungen entstehen, welche langfristig nutzbar sein sollen.
Die zukünftigen Wohnungen werden von der Stadt errichtet und vom Eigenbetrieb der Stadt betreut.
Die beiden Grundstücke sind an der Wieslocher Straße an der östlichen Zufahrt zum Stadtgebiet, der Walldorfer Wohnstadt, gelegen und erhalten dadurch eine hohe städtebauliche Bedeutung. Die künftige Bebauung markiert an der Stadtzufahrt auch den Eingang zum bebauten Bereich auf der Südseite der Straße.
Parallel zum VgV Verfahren läuft bereits ein Architektenwettbewerb. Die Preisträger stehen noch nicht fest, die Preisgerichtssitzung zum Wettbewerb wird im Dezember stattfinden.
Im Rahmen des Wettbewerbs sind innovative Vorschläge zur Anlage von Wohngebäuden für die beiden genannten Grundstücke zu entwickeln. Ebenso sind die Freiflächen einzubeziehen und thematisch darzustellen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk neben der städtebaulichen Planung mit der Stellung von Wohngebäuden in diesem spezifischen Stadtraum auf der Entwicklung eines zeitgemäßen zukunftsorientiertem Wohnraumangebotes. Im Zuge der planerischen Entwicklung soll hier ein Gesamtkonzept für diese beiden Grundstücke entwickelt werden. Die Bebauung der beiden Grundstücke soll in einem baulichen und städtebaulichen Zusammenhang stehen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort eine qualitätsvolle, wirtschaftliche und nachhaltige Wohnbebauung zu errichten, die auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet.
Alle Wohnungen sollen sich innerhalb der Grenzen der Wohnraumförderung bewegen und die Kriterien bezogen auf die Wohnungsgrößen erfüllen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit der Baukonstruktion und der Materialien ist für die Ausloberin gut vorstellbar, die Wohngebäude in Holzhybridbauweise zu erstellen.
Grundsätzlich sollen bei der Planung der Wohngebäude folgende allgemeine Anforderungen erfüllt werden:
• Geschosswohnungsbauten mit Parkierungsanlagen.
• Berücksichtigung einer Energieeffizienten Bauweise.
• Ausbauoption mit Aufzügen zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen.
• Kostenoptimierte Bauweise.
• Ausführung der Wohnungsgrößen bezogen auf die Anforderungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes.
• Einfache Bau- und Außenwandkonstruktionen.
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Die Nutzfläche des Neubaus wird auf ca. 5.500m² geschätzt.
Es wird von einem Beginn der Planungsleistungen im Mai 2023 und von einem Baubeginn Ende 2024 ausgegangen.
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Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. §2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) der Projektstufen 1-5, HB A-E wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Für den Wohnungsbau werden neben der Projektsteuerung die Leistungen für die Fachplanung Elektro, HLS und Tragwerksplanung mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 28.03.2023 statt.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 28.03.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Lautenschlagerstr. 23
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert kann zu jetzigem Zeitpunkt noch nicht verlässlich mitgeteilt
werden, da dieser sich aus der Kostenberechnung in den höheren
Leistungsphasen berechnet.
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Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 28.03.2023 statt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)