Flug auf Nyx (vormals FLUMIAS auf Nyx) Referenznummer der Bekanntmachung: 50WP2300
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Königswinterer Str. 522 - 524
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd/
Abschnitt II: Gegenstand
Flug auf Nyx (vormals FLUMIAS auf Nyx)
Im Vorhaben „Flug auf Nyx“ soll ein wissenschaftliches Experiment auf der neuen Fluggelegenheit „Nyx“ geflogen werden.
Eine von der yuri GmbH entwickelte Hardware soll mit einer wissenschaftlichen Probe bestückt werden. Hierfür ist, vorbehaltlich der Überprüfung der Machbarkeit, ein Mikrobielles-Sporen-Experiment der Hochschule Bonn/Rhein-Sieg (Arbeitsgruppe Möller) vorgesehen. Die Hardware mit der eingebauten Probe wird in die Nyx-Kapsel eingesetzt und vom Kennedy Space Center gelauncht. Sobald der Zielorbit erreicht ist, setzt die Schwerelosigkeit ein und die Hardware wird mit Strom versorgt. Nach einem vorprogrammierten Protokoll werden Bilder aufgenommen. Nach der Landung der Kapsel wird die Hardware rückgeführt und die wissenschaftlichen Daten aus dem Speichermedium ausgelesen.
Die Nyx-Kapsel bietet lediglich Bauraum und Schnittstellen für Energieversorgung. Für eine erfolgreiche Mission sind weitere Aktivitäten notwendig.
Geeignete Hardware ist bereits im Portfolio der yuri GmbH vorhanden. Die Hardware und die dazu gehörige Software müssen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft und ggf. angepasst werden. Dies beinhaltet auch die Anpassung der vorhandenen Schnittstellen an die Anforderungen der Nyx-Kapsel. Die Software und zu programmierenden Parameter müssen auf das wissenschaftliche Experiment angepasst werden. Die gesamte Missionsvorbereitung und Missionsbegleitung muss derartig begleitet werden, dass ein reibungsloses Funktionieren der Hardware und damit der wissenschaftliche Output gesichert ist. Der Auftragnehmer soll zudem eine Vereinbarung mit der Exploration Company zur Bereitstellung der Kapazitäten auf der Nyx-Kapsel schließen und notwendige Abstimmungen treffen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aus technischen Gründen wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b) VgV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flug auf Nyx (vormals FLUMIAS auf Nyx)
Ort: Meckenbeuren
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs. 2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).