Errichtung der Suprastruktur für den Betrieb eines FSRU-betriebenen LNG-Terminals am Standort Stade-Bützfleth
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://energy-terminal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung der Suprastruktur für den Betrieb eines FSRU-betriebenen LNG-Terminals am Standort Stade-Bützfleth
Deutschland trägt in seiner systemisch zentralen Position für die Gasversorgung national und europäisch eine hohe Verantwortung, um der Mangellage entgegenzutreten, welche durch die vollständige Einstellung russischer Gaslieferungen verursacht wurde. Über das europäische und weitreichend nach Osteuropa ausgerichtete Pipelinenetz kann in den nächsten Jahren nur eine sehr begrenzte Kompensation erfolgen. Daher wurde beschlossen, die bislang in Deutschland nahezu nicht vorhandene Infrastruktur für den Import von Gas in Form von Flüssiggas (LNG) per Schiff einzurichten. Konkret soll am Standort Stade-Bützfleth ein FSRU-Terminal errichtet werden. An diesem Terminal muss auch ein von der Bundesrepublik Deutschland gechartertes Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) stationiert werden. Der Auftrag umfasst die Erbringung von sämtlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung und der Vorbereitung der Suprastruktur am Standort des FSRU-Terminals am Standort Stade-Bützfleth.
Die DET beauftragt die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) mit der Errichtung und der Vorbereitung der Suprastruktur am Standort des FSRU-Terminals am Standort Stade-Bützfleth. Der Auftrag umfasst den Aufbau einer Suprastruktur und Hochdruck-Anbindungsleitung (Hochdruck) bis zur Gasdruckregeln- und Messanlage (GDRMA). Nach Fertigstellung des FSRU-Terminals soll eine mindestens dreijährige Nutzungsüberlassung der errichteten Infrastruktur an die DET erfolgen Im Zusammenhang mit diesem Projekt wurde bereits die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG beauftragt, einen Anleger zu errichten und Planfeststellungsunterlagen für die Hafenstruktur zu erstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Zur Sicherstellung der Energieversorgung und zur Beschleunigung der notwendigen Vorhaben hat die Bundesrepublik Deutschland das LNG-Beschleunigungsgesetz am 24.05.2022 erlassen, um die Inbetriebnahme von LNG-Terminals zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland innerhalb kürzester Realisierungszeiten zu ermöglichen. Hiernach darf nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wenn dieses Unternehmen als einziges in der Lage ist, den Auftrag innerhalb der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge zu erfüllen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 7 S. 2, Nr. 9 LNGG). Dabei wird die Dringlichkeit bei der Errichtung von LNG-Terminals und der Versorgung mit LNG und konkret auch für den FSRU Standort Stade-Bützfleth (Nr. 3 Anlage zu § 2 LNGG) vermutet.
Um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, ist eine schnellstmögliche Fertigstellung der LNG-Infrastruktur erforderlich. Dazu muss das FSRU-Terminal am Standort Stade-Bützfleth zum Winter 2023-2024 fertiggestellt werden und betriebsbereit sein. Im Ergebnis kann nur HEH den Auftrag innerhalb der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge erfüllen.
Das beruht auf folgenden Überlegungen:
• Fortgeschrittener Planungs- und Verhandlungsstand:
o HEH verfolgt bereits seit 2019 im Seehafen Stade-Bützfleth ein Projekt zum Bau eines landgestützten LNG-Terminals bzw. eines Terminals für verflüssigte Gase. Aus dieser umfassenden Vorbefassung hat HEH maßgebliche Erfahrungen in Bezug auf die Projektumsetzung am Standort Stade-
Bützfleth gesammelt.
o Zur termingerechten Umsetzung des Vorhabens bedarf es auch eines Zusammenspiels der vor Ort ansässigen Stakeholder, die über eigene Nutzungsrechte verfügen, die für den Terminalbetrieb zwingend erforderlich sind. Aus Sicht der Auftraggeberin kann allein die HEH sich – auch aufgrund
der Vorarbeit am Standort Stade-Bützfleth– in die Rolle des Projektentwicklers der Suprastruktur begeben und auf der Grundlage in der Vergangenheit geführter Verhandlungen mit den ansässigen Unternehmen die termingerechte Fertigstellung der FSRU-Terminals maßgebend voranbringen.
o Aus der mehrjährigen Tätigkeit der HEH am Standort Stade-Bützfleth sind naturschutzfachliche Voruntersuchungen, informelle Behördenabstimmungen sowie die Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen bereits angestoßen worden, so dass auf Planungsunterlagen zur Einleitung von
Genehmigungsverfahren zurückgegriffen werden kann. Das BImSchG-Verfahren inkl. wasserrechtlicher Erlaubnis wurde seitens HEH daher bereits eingeleitet. Die Erteilung der BImschG-Genehmigung soll spätestens Dezember 2023 erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht denkbar, dass
dieser Vorsprung durch ein anderes Unternehmen aufgeholt werden kann, ohne den Fertigstellungstermin zu gefährden.
• Nutzungsrechte am Grundstück
o Zur Errichtung des FSRU-Terminals ist die Begehung und Nutzung des Grundstücks, auf dem das landseitige Terminal errichtet wird, zwingend erforderlich. Dieses mit Zugang zum Hafen geographisch geeignete Grundstück befindet sich im Eigentum der Dow Chemical. HEH hat intern bereits
über die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks mit der Dow Chemical verhandelt und besitzt Nutzungsrechte an diesem Grundstück. Es ist nicht bekannt, dass andere Unternehmen vergleichbare Rechte am Grundstück haben oder die Dow Chemical Willens ist solche zu erteilen. Somit kann
gegenwärtig nur HEH das Grundstück nutzen.
Aufgrund dessen kann eine termingerechte Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen als die HEH nicht gewährleistet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland